Guten Tag, ich habe ein Jahr Elternzeit genommen und beziehe in diesem Zeitraum Elterngeld! Jetzt hab ich mich entschieden das ich gerne ein weiteres Jahr für die Betreuung meines Sohnes zuhause bleiben möchte! Kann ich das ohne weiteres bei meinem Arbeitgeber beantragen? Muß das genehmigt werden?
Und kann ich in dann Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts vom Jobcenter beziehen oder können die mich "zwingen" nach dem Jahr wieder arbeiten zu gehen?
Vielen Dank und beste Grüße...
von
BeeremitBaby
am 01.10.2016, 07:48
Antwort auf:
Kann ich nach dem beantragten Jahr Elternzeit diese ohne weiteres verlängern
Hallo,
einen Anspruch auf Verlängerung haben sie nicht, wenn der Arbeitgeber nicht zustimmt.
Bei uns hier kann man ohne Probleme drei Jahre zu Hause bleiben, andere Forumsbesucher haben aber schon berichtet, dass es bei ihnen nicht möglich war, ich meine, das war unter anderem in Berlin.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.10.2016
Antwort auf:
Kann ich nach dem beantragten Jahr Elternzeit diese ohne weiteres verlängern
Da du dich für die ersten 2 Jahre verbindlich festlegen musst, hast du keinen Anspruch auf Verlängerung. Mit Zustimmung des Arbeitgebers ist diese jedoch möglich.
von
chrissicat
am 01.10.2016, 08:01
Antwort auf:
Kann ich nach dem beantragten Jahr Elternzeit diese ohne weiteres verlängern
Der Staat wird dafür allerdings nicht aufkommen falls der AG zustimmen sollte.
Ab einem Jahr gibt es einen Anspruch auf Betreuung, Du hast eine Arbeit und es kann zugemutet werden zumindest Teilzeit zu arbeiten.
Staatliche Unterstützung ist für Menschen die unverschuldet in Not geraten.
Das ist bei Dir nicht der Fall, Du hast Arbeit.
von
Sternenschnuppe
am 01.10.2016, 10:23