Mitglied inaktiv
Hallo! Ich habe eine entfristete Vollzeitstelle im öffentlichen Dienst. Seit der Geburt meines Kinds arbeite ich jedoch Teilzeit. Bin auch schon nicht mehr in Elternzeit. Um weiter in Teilzeit zu arbeiten, und um gleichzeitig meine Vollzeitstelle zu bewahren, stelle ich jedes Jahr einen neuen Antrag, der immer auf ein Jahr befristet ist. Jetzt habe ich vor kurzem erst den neuen Antrag auf Zeilzeit gestellt und dann festgestellt, dass ich schwanger bin. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich den Teilzeitvertrag wieder kündigen kann, damit ich mit einer Vollzeitstelle ins Arbeitsverbot gehe kann und damit volles Gehalt und später natürlich entsprechend mehr Elterngeld bekomme. Kann ich den Vertrag überhaupt kündigen? Und ist mein Arbeitgeber verpflichtet die Kündigung anzunehmen? Oder kann er das nur aus Kulanz tun? Sollte ich ihn parallel über meine Schwangerschaft informieren oder erst später? Möchte natürlich das gute Klima erhalten und keinen hintergehen... Vielen Dank schonmal für die Antwort. VG, Johanna
Hallo, Sie schreiben, dass Sie den Teilzeitvertrag kündigen wollen, DAMIT Sie für dem Vollzeitjob Mutterschaftslohn bekommen. Das geht natürlich grundsätzlich nicht. Hinzu kommt, dass sich ja das Mutterschutzgesetz geändert hat und der Arbeitgeber alles versuchen muss, um sie umzusetzen. Wenn ich es richtig verstehe, könnten sie in der Zeit gar nicht Vollzeit arbeiten. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Mhhhh du möchtest also eine Zusage brechen weil dir das mehr Vorteile bringt bist aber besorgt wegen dem Arbeitsklima. Beisst sich wo, oder? Ich würde mit offenen Karten spielen. Aber nicht auf ein BV setzten. Das gibt es eh nicht mehr so leicht. Falls du also vorhast WIRKLICH vollzeitlohn zu arbeiten und den AG auch dem zurückrudern deinerseits nicht entgegen steht, dann ok. Ansonsten würde ich bei Teilzeit bleiben, was du ja ohne Schwangerschaft auch vor hattest. Ein BV welches du bekommen würdest - sofern es dazu kommt - würde wohl eh genaueres von der kk geprüfte werden. Die Vorteilsabsicht wird da ja verständlicherweise schnell angenommen. Hast du ja auch vor scheinbar und dafür ist ein BV eben nicht gedacht.
Mitglied inaktiv
Danke für deine ehrliche Antwort. Vielleicht hast du ja auch recht...!? Werde ja sehen, was die Zukunft so bringt.. VG
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