Sehr geehrte Frau Bader,
ich bin seit dem 25.08.16 aufgrund von Depressionen und Burn Out krankgeschrieben. Wie Sie dem Datum entnehmen können bin ich bereits aus der Lohnfortzahlung raus und beziehe Krankengeld. Nun habe ich erfahren das ich schwanger bin und es wohl auf ein BV hinauslaufen wird, da ich bereits 37 Jahre bin, Schwangerschaftsdiabetes habe und die Depressionen durch Mobbing auf der Arbeit entstanden sind. Es ist also sehr wahrscheinlich, dass ich, sollte ich wieder arbeiten gehen, recht schnell wieder mit Depressionen zu tun haben werde und dadurch auch mit (auch diagnostiziert) hohen Blutdruck.
Meine Frage ist nun folgende: Muss ich erst wieder arbeiten und sei es nur ein paar Tage, um dann das Beschäftigungsverbot abgeben zu können? Sollte dies nicht der Fall sein und es ginge nahtlos ineinander über, hätte ich wieder Anspruch auf mein volles Gehalt?
Danke Caroline
von
Caro0480
am 17.11.2016, 11:04
Antwort auf:
Kann ich ins BV wechseln auch wenn ich vorher im Krankengeldbezug war
Hallo,
entscheidend ist die Frage, ob, unabhängig von der Schwangerschaft, weiter eine Krankschreibung erfolgen würde.
In diesem Fall geht die Krankschreibung vor, das Beschäftigungsverbot spielt keine Rolle.
Vom ersten Tag an nach der Krankschreibung kann übergangslos ein Beschäftigungsverbot erfolgen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.11.2016
Antwort auf:
Kann ich ins BV wechseln auch wenn ich vorher im Krankengeldbezug war
Nein, die AU ist richtig.
Ohne Schwangerschaft wärest Du ja auch nicht arbeitsfähig.
von
Sternenschnuppe
am 17.11.2016, 11:42
Antwort auf:
Kann ich ins BV wechseln auch wenn ich vorher im Krankengeldbezug war
Der Burnout und die Depressionen bedingen eine AU und haben bereits vor der Schwangerschaft bestanden. Demnach scheidet ein BV aus, weil die AU vorrangig zu behandeln ist. Wenn schwangerschaftbedingte Beschwerden wie SS-Diabetes dazukommen, bleibt es trotzdem bei einer AU.
Mitglied inaktiv - 17.11.2016, 12:47
Antwort auf:
Kann ich ins BV wechseln auch wenn ich vorher im Krankengeldbezug war
Wenn Du gerade erst erfahren hast das Du schwanger bist, wie kann es da schon sein das man von Schwangerschaftsdiabetes redet? Die entsprechenden Tests werden ja erst später gemacht. Wenn Diabetes im Frühstadium würde ich eher sagen, du hast eh einen Diabetes Typ2 (wozu auch Schwangerschaftsdiabetes gerechnet wird). So oder so, aus Erfahrung kann ich dir sagen, nichts von den Dingen wie hoher Blutdruck oder Alter würde in der Regel ein BV nach sich ziehen. Beides selbst gehabt. Und Diabetes selbst an sich auch nicht.
AU dürfte also völlig so durchgehen. Und Mobbing/Depressionen bestanden ja eh schon vorher. AU geht zudem IMMER vor ein BV. Damit Du überhaupt erst einmal ein mögliches BV bekommen müsstest, müsstest Du erst einmal vollständig gesund sein. Und das ist ja wohl eher nicht der Fall.
Mitglied inaktiv - 17.11.2016, 17:16