Sehr geehrte Frau Bader, wir werden diesen Sommer umziehen und haben im Herbst 2016 an der zentralen Kindergartenplatz-Vergabe der künftigen Gemeinde für das Kindergartenjahr 2017/18 teilgenommen. Wir haben auch für beide Kinder schriftliche Zusagen für Plätze in städtischen Kindergärten bekommen. Nun haben wir aus der Zeitung erfahren, dass es in der Gemeinde erheblich an Plätzen mangelt, so dass zahlreiche Familie Absagen erhalten haben. In dem Artikel kam auch zur Sprache, dass es künftig nicht mehr möglich sein soll, dass ortsfremde Kinder in der Gemeinde zum Kindergarten gehen. Nun meine Frage: Können die an uns erteilten Zusagen wieder zurückgenommen werden? Im Vertrag steht als Bedingung, dass das Kind während des Kindergartenjahres seinen Erstwohnsitz in der Gemeinde haben muss - sprich ab 01.08., was dann ja der Fall sein wird. Ich wollte die Verträge eigentlich erst Ende Februar persönlich in den Kindergärten unterschreiben, wenn ich das nächste Mal vor Ort bin. Sollte ich das lieber beschleunigen? Wobei ich im Vertrag unsere Adresse eintragen muss, und die ist nun mal noch nicht in der künftigen Gemeinde. Vielen Dank für einen Rat.
von krokotiger am 24.01.2017, 13:51