Hallo Frau Bader,
ich bin bis Ende Januar17 in Probezeit. Im Dezember kommt unser Kind auf die Welt und ich werde ab der Geburt 1 Monat zu Hause sein. Das ist mit meinem AG auch geklärt.
Jetzt habe ich aber ein Jobangebot bekommen,von einer anderen Firma, was man eigentlich nicht ablehnen kann. Die Stelle würde ab dem 01.02. verfügbar. Jetzt weis ich nicht was und wie tun.
Jetzt meine Fragen:
1. Verlängert sich die Probezeit um einen Monat (Elternzeit) ??
2. Kann ich während meiner Elternzeit kündigen? Sie beträgt ja nur einen Monat?
3.Kündigungsfrist während der Probezeit beträgt 2 Wochen. Auch in der Elternzeit?
Danke im Vorraus für Ihr bemühen.
von
BerndLuke
am 12.11.2016, 07:36
Antwort auf:
Jobwechsel während Probezeit und Elternzeit
Hallo,
1. Ja
2. Zurücknehmen
3. Zum Ende der EZ 3 Mo
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.11.2016
Antwort auf:
Jobwechsel während Probezeit und Elternzeit
Je nachdem wann das Kind kommt würde ich die beiden EG-Monate noch beim alten Ag nehmen. Und mit dem neuen AG - sofern Du die Zusage dort wirklich sicher bekommst - reden das Du evtl ein paar Tage später anfängst wegen der laufenden EZ. Alternativ wäre nicht, das du dann eben für die höchstens 4 Wochen in Teilzeit innerhalb der Elternzeit arbeitest mit höchstens 30 Std die Woche. Würde dann zwar mit dem EG gegengerechnet, aber ihr müsstet nichts zurückzahlen. Wichtig ist halt, Du musst wegen dem EG 2 Lebensmonate nehmen, keine Kalendermonate. Und du musst ebene mindestens 2 Lebensmonate nehmen sonst müsstest Du auch das Elterngeld für den einen Monat zurückzahlen. Und für den neuen Ag dürfte das wohl auch lieber sein wenn er nicht damit rechnen musst das du irgendwann im ersten Jahr wegen dem zweiten EG-Monat noch einmal ausfällst.
Innerhalb der Probezeit kannst Du ja jederzeit kündigen. Die Frist mit der verlängerten Kündigungsfrist in EZ-Ende kannst Du ja nicht einhalten und mit Aufhebungsvertrag ist das eh schwammig.
Mitglied inaktiv - 12.11.2016, 09:43
Antwort auf:
Jobwechsel während Probezeit und Elternzeit
Es ist völlig ausgeschlossen, dass du irgendwo ab 01.02.2017 zur Verfügung stehst. Unter keinen Umständen kannst du die nachgeburtliche Schutzfrist umgehen. Diese Schutzfrist ist zwingend vorgeschrieben für dich und deine Arbeitgeber. Derjenige, der dich in der nachgeburtlichen Mutterschutzfrist, die in der Regel 8 Wochen beträgt, beschäftigt, kann mit hohen Strafen belegt werden. Wenn das die Aufsichtsbehörde zufällig erfährt, wird evlt sogar ein Strafverfahren eingeleitet.
Es wundert mich, dass dein bisheriger Arbeitgeber einem solchen Deal zustimmte.
Mitglied inaktiv - 12.11.2016, 09:57
Antwort auf:
Jobwechsel während Probezeit und Elternzeit
Ich gehe mal davon aus Bernd ist der Vorname des Threaderstellers - und bei dem Namen rechne ich für meinen Teil nicht wirklich mit einem Mutterschutz nach der Geburt. Aber, möglich mag ja heutzutage einiges sein.....
Mitglied inaktiv - 12.11.2016, 10:02
Antwort auf:
Jobwechsel während Probezeit und Elternzeit
wenn es ein Mann ist, macht das Sinn.
Ich hab auf den Nick nicht geschaut und mich gewundert.
Männer brauchen dann doch keine so lange Schutzfrist :-)
Mitglied inaktiv - 12.11.2016, 10:04