Clue
Hallo liebe Frau Bäder! Zur Situation: Ich bin in Vollzeit angestellt seit dem 18.04.2016, befristet bis zum 30.09.2017 Am 17.09.2016 kam meine Tochter zur Welt. Vorher und nachher war ich normal im Mutterschutz und habe daran anschließend Elternzeit beantragt bis zum 16.02.2017. Ab dem 17.02.2017 werde ich wieder arbeiten: in Teilzeit (30 Stunden), bis zum 30.09.2017. (Gerne würde ich weniger arbeiten, habe aber Bedenken wegen des ALG1, das ich dann ab Oktober bekomme.) Wie wird das ALG1 in meinem Fall berechnet? Macht es einen Unterschied, ob ich vom 17.02.-30.09.2017 in Elternzeit bin oder nicht? Ist es also für das ALG1 sinnvoller die Elternzeit zu verlängern und Teilzeit zu arbeiten oder ist es sinnvoller, die Elternzeit enden zu lassen und dann "regulär" in Teilzeit zu arbeiten? (Für das Elterngeld macht es keinen Unterschied, ich bekomme eh nur 300€, weil ich vor der Geburt noch nicht so lange angestellt war.) Vielen Dank schonmal für Ihre Hilfe! Luise PS ich denke nicht, dass es von Bedeutung ist, aber falls doch: voraussichtlich werde ich ab September 2018 dann einen Referendariatsplatz bekommen
Hallo, ich sehe keinen Unterschied. Vorsichtshalber würde ich mich mal beim Sachbearbeiter erkundigen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Du kannst eh nur mit Zustimmung des Ag verlängern da du weniger wie zwei Jahre EZ angemeldet hast. Es wäre so oder so immer besser TZ innerhalb der EZ zu machen. Schon wegen Kündigungsschutz und Flexibilität. Und ja, ich meine das es einen Unterschied macht. Da würde ich aber genau nachfragen beim Amt. Du musst dich ja eh mindestens 3 Monate vor Vertragsende bei denen melden.
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