Sehr geehrte Frau Bader, ich habe bereits entbunden. Zuvor habe ich ALG 1 bezogen (vorzeitig durch Schwangerschaft beendet). Des Weiteren übe ich eine Nebenberufliche Tätigkeit mit unregelmäßigem Auftragseingang aus. Folgende Fragen hätte ich: 1) Gibt es eine Zuverdienst-Begrenzung während dem Mutterschutz vor Geburt? 2) Kann die KV ab einem gewissen Zuverdienst das Mutterschutzgeld zurückfordern und eine rückwirkend freiwillige Kranken-Versicherung fordern? 3) Was ist mit dem Mutterschutz nach Geburt: Wie wäre da das Versicherungsverhältnis? Herzlichen Dank für Ihre Antwort. Nicola
von Nicola0707 am 07.06.2015, 16:57