Hallo Frau Bader, ich werde als Beamtin ab September Elternzeit beantragen und Elterngeld beantragen. Ich würde gerne 1,5 Jahre zu Hause bleiben und hätte dann die letzten vier Monate der Elternzeit keine Einkünfte (auch kein Elterngeld). Wäre es von Vorteil, wenn mein Mann, der selbständig ist, für zwei Monate nach dem Ende meines Elterngeldbezugs Elterngeld beantragen würde? In welchem Umfang könnte er als Selbständiger arbeiten? Gibt es Fristen, die er zur Beantragung beachten muss, wenn er sich derzeit noch nicht sicher ist? Vielen Dank für die Antwort! Tini0405
von Tini0405 am 24.08.2017, 11:57