ist Unterhalt durch Gegenstände aufzuwiegen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: ist Unterhalt durch Gegenstände aufzuwiegen?

Guten Abend Frau Bader, folgende Situation: Kindeseltern (gemeinsames Sorgerecht) trennen sich im Dezember 2016 Kindsvater zieht aus der gemeinsamen Wohnung im Januar 2017 aus, zieht 300km entfernt zu seiner Mutter (keine Miete, keine Nebenkosten) und begint ein Masterstudium, lehnt einen Nebenjob in der Zeit ab. Kindsmutter zieht im Mai 2017 aus der Wohnung aus und zieht noch einmal 40km weiter weg (also 40km von der alten Wohnung in die entgegengesetzte Richtung zum Kindsvater, jetzt also 340km Distanz) Beide hatten ein Auto, das gemeinsam finanziert wurde, aber auf den Kindsvater lief (Versicherung über die Kindsmutter, Angemeldet auf den Kindsvater, kredit lief auf Kindsvater, Auto ist abbezahlt, wurde ca 50/50 bezahlt, ist aber nicht zu beweisen). KV überließ der KM das Auto, diese meldete es um, versicherte es weiterhin über ihren Namen, bezahlte eine große Reparatur (1300,-€) KV lieh sich das Auto aus, und brachte es mit kaputter Windschutzscheibe zurück. KM blieb auf den Kosten (Selbstbeteiligung, 300,-€) sitzen KV legte KM ein Schreiben vor, dass sie das Auto nur behalten dürfe, wenn sie dafür für 3 jahre auf Unterhalt verzichte (Wert vom Auto wurde dort mit über 7000,-€ aufgeführt, realer Wert liegt bei ca 5000,-€) Da sie auf das Auto angeiwesen ist (Job- und Kinderbetreuungsmässig), ohne Auto kann sie das Kind nicht in den Nachbarort in den Kindergarten bringen und pünktlich auf der Arbeit erscheinen) unterschrieb sie das Schreiben. Jetzt ärgert sie sich, da der KV nur zwei Jahre studieren wird, sie aber für drei Jahre verzichten sol. Außerdem hat sie ausgerechnet, das der Unterhalt den Wert des Autos deutlich übersteigen würde, selbst wenn man nur vom Mindestunterhalt ausgehen würde. Sein Einkommen war allerdings vorher eher in der 4. Spalte einzuordnen) Desweiteren verlangt der KV, dass die KM das Kind einmal im Monat zu ihm fährt, da ja auch sie weg gezogen sei. Das Kind ist 2 1/2 und soll alle 4 Wochen für ein Wochenende zum kindsvater, das bedeutet mindestens 4 Stunden Autofahrt (auf der Strecke ist grundsätzlich Stau) beim letzten mal waren es sogar 7 Stunden! Die KM würde also um das Kind zum Vater zu bringen 7-9 Stunden im Auto sitzen, bei längerem Stau auch länger! Der KV verlangt, dass das Kind bei ihm schläft. gegenvorschläge, dass er sich ein günstiges Hotelzimmer in der Umgebung nimmt (2 Nächte kosten so viel wie zwei einfache Strecken an Sprit!) lehnt er ab. Ist diese Unterhaltsgegenrechnung des KV durch die Unterschrift der KM wirksam? mMn ist es der KM nicht erlaubt, auf Unterhalt zu "verzichten", aber verzichtet sie, indem sie das Auto als "Gegenwert" akzeptierte? Ist die KM verpflichtet, das Kind zum KV zu fahren, weil sie selbst auch 40km weit weg gezogen ist? Vielen Dank für ihre Antworten und das Durchhaltevermögen bei dem langen Text! Laura- Marie

von Keksraupe am 26.06.2017, 20:03



Antwort auf: ist Unterhalt durch Gegenstände aufzuwiegen?

Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise und Fragen Sie kurz und allgemein. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.06.2017



Antwort auf: ist Unterhalt durch Gegenstände aufzuwiegen?

Nimm dir einen Anwalt und lass mit dessen Hilfe alles was Unterhalt und Umgang betrifft festlegen. Das ist total verworren und klingt für mich so, als ob es in den nächsten Jahren nur schlimmer werden kann. Wenn du dir keinen Anwalt leisten kannst, frag mal beim JA nach, ob die dich irgendwie unterstützen können. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 26.06.2017, 21:02



Antwort auf: ist Unterhalt durch Gegenstände aufzuwiegen?

Fr. Bader wird das nicht beantworten, der Text ist viel zu lang. Aber m. E. Ist das nicht gültig. Ich denke, ein Anwalt vor Ort ist die beste Lösung!

von malini am 26.06.2017, 21:52



Antwort auf: ist Unterhalt durch Gegenstände aufzuwiegen?

Nein! Es ist nicht zulässig, denn Unterhalt steht dem Kind zu und das hat m.E nichts mit dem Auto zu tun. LG

von Saskia0208 am 27.06.2017, 07:27



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