Hallo Frau Bader, folgende Situation: der Einsatzplan einer in der Gastronomie tätigen AN sieht folgende im Stehen zu verrichtenden Schichten vor: 6 Tage arbeiten à 4-5 Std, dann ein Tag frei, dann wieder 7 Tage arbeiten à 4-5 Stunden. Die AN ist im 7. Monat schwanger. Im Arbeitsvertrag ist geregelt, daß der AG Überstunden im Rahmen der nach Arbeitszeitgesetzes zulässigen Höchstgrenzen anordnen kann. Es ist (mündlich) eine 5-Tages-Woche vereinbart. Sind Arbeitsblöcke von 6 bzw. 7 Tagen (also 13 Tage arbeiten in 2 Wochen) in der Schwangerschaft zulässig (die reine Arbeitszeit übersteigt die im MuschG verankerte gesetzliche Höchstgrenze nicht)? Ist das Arbeitszeitgesetz oder das MuSchG vorrangig? Wo finde ich die entsprechenden §§ die das regeln? Vielen Dank für Ihre Infos!
von Zora100 am 30.05.2014, 08:29