Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin zur Zeit in der 16. Woche schwanger und entbinde voraussichtlich im April 18 mein erstes Kind. Ich bin Angestellte bei einer Firma, die einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt hat. Für die Zeiträume Oktober - Dezember 2017 erhalten alle Mitarbeiter Insolvenzgeld über die Arbeitsagentur für Arbeit (vorfinanziert vom Insolvenzverwalter). Ich erhalte aus gesundheitlichen Gründen wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot weshalb sich einige Fragen ergeben haben: 1.) Wie wirkt sich ein Beschäftigungsverbot auf den Insolvenz Antragszeitraum aus. Wenn ich richtig recherchiert habe bezahlt der AG beim Beschäftigungsverbot normalerweise das Gehalt weiter. Von wem kommt das Gehalt im Insolvenzantragszeitraum? Und wird dieses dem Elterngeld angerechnet? 2.) Von wem bekomme ich Leistungen falls das Verfahren ab 01.01.2018 nicht eröffnet wird, der AG keine Gehälter mehr bezahlen kann und ich ein Beschäftigungsverbot erhalten habe? Arbeitslosengeld? Muss der AG aufgrund meines Schutzes trotzdem weiter bezahlen? Kann ich dann überhaupt in Elternzeit gehen? Etc.... Sind dann auch diese Leistungen dem Elterngeld anzurechnen? 3.) Falls ich ab 01.01. nicht weiter beschäftigt werden könnte habe ich nur wenige Monate (vor Insolvenzantrag) die dem Eltergeld anzurechnen wären. Welche Möglichkeit gibt es dann im Elternjahr Leistungen zu erhalten mit denen man sich und die Familie versorgen kann? Vielen Dank für Ihre Hilfe!
von Sunnylein17 am 08.11.2017, 10:02