Sehr geehrte Frau Bader,
meine Tochter ist am 8. Oktober 2015 geboren. Am 7. April 2017 endet nach 18 Monaten meine Elternzeit. Ich habe zunächst beantragt in Teilzeit mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden in meine alte Position zurück zu kehren. Den Kindergarten-Platz können wir allerdings erst nach den Sommerferien 2017 in Anspruch nehmen. Durch familiäre Unterstützung könnte ich bis dahin tageweise (z. B. 2 x pro Woche für jeweils 4 bis 5 Stunden) arbeiten gehen.
Ist es möglich in dieser Übergangsphase eine "Innervertragliche", befristete Vertragsänderung - ich stelle mir einen Minijob vor - anzustreben und nach der Eingewöhnung im Kindergarten 20 Stunden arbeiten zu gehen?
Mit freundlichen Grüßen, Julia aus Berlin.
von
Mami_seit_2015
am 09.01.2017, 11:02
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"Innervertragliche", befristete Vertragsänderung
Hallo,
ich verstehe es so, dass die EZ im April endet u Sie TZ nach der EZ beantragen wollen?
Besser wäre es, die EZ zu verlängern (kein Anspruch) u in der EZ TZ zu arbeiten (da sind die Voraussetzungen enger).
Versuchen Sie das.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.01.2017
Antwort auf:
"Innervertragliche", befristete Vertragsänderung
Der AG hat das Recht, ab 7. April 2017 die volle Arbeitsleistung wie im alten Vertrag zu erhalten.
Alles andere wäre ein sehr großes Entgegenkommen seitens des Arbeitgebers.
Du kannst auch die Verlängerung der Elternzeit beantragen (wenn der AG zustimmt) und im Rahmen der EZ dann Teilzeit/Minijob arbeiten. Bitte sehr zeitig diese Verhandlungen führen, damit der AG personaltechnisch planen und disponieren kann und mögliche Antragsfristen/Kündigungsfristen gewahrt bleiben.
Mitglied inaktiv - 09.01.2017, 11:08
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"Innervertragliche", befristete Vertragsänderung
Nach meinem Kenntnisstand bin ich nicht auf das Entgegenkommen meines Arbeitgebers bezüglich der Verringerung meiner wöchentlichen Arbeitszeit angewiesen. Der Betrieb hat mehr als 15 Arbeitnehmer und ich bin dort seit mehr als sechs Monaten beschäftigt ( -> Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG)
§ 8 Verringerung der Arbeitszeit).
Mir ging es darum zu erfahren, ob eine Sonderregelung wie von mir mit dem Beispiel "Minijob" konstruiert - das Einverständnis des Arbeitgebers vorausgesetzt - rechtlich möglich ist.
von
Mami_seit_2015
am 09.01.2017, 12:01
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"Innervertragliche", befristete Vertragsänderung
... und ob eine Verlängerung der Elternzeit die einzige Option ist.
von
Mami_seit_2015
am 09.01.2017, 12:02
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"Innervertragliche", befristete Vertragsänderung
Sorry aber das was Du da machst/planst ist Humbug. Erkläre mal warum und weshalb Du das SOOOO machen willst, welche Vorteile soll das bringen.
Wenn von Anfang an klar war, das Du nach dem EG wieder in arbeiten willst, dann aber in TZ, warum nimmst Du dann um Gottes Willen nur ein Jahr EZ? Zumal doch eigentlich klar ist das die meisten KiTa´s/KiGa´s und Tagesmüter nur im August/September freie Plätze haben da dann die älteren Kinder in die Grundschule wechseln.
Versuch die EZ zu verlängern, und arbeite INNERHALB dieser. Dein eigentlicher Vertrag ruht, solange wie Du in EZ bist und für die Zeit wo Du in EZ bist arbeitest Du bei deinem AG in Teilzeit oder mit dessen Zustimmung woanders. du darfst innerhalb der EZ 15-30 Std die Woche arbeiten. Und darfst, solange du dich in EZ befindest, in der Regel nicht gekündigt werden. Auch dann nicht wenn Du arbeitest. Warum also willst Du einen sicheren Vertrag kündigen? Zumal es meistens schwer ist den dann irgendwann wieder aufzustocken.
Mitglied inaktiv - 09.01.2017, 18:04
Antwort auf:
"Innervertragliche", befristete Vertragsänderung
Ich sehe die Sache ganz unaufgeregt: Es wird schon irgendeine Möglichkeit geben (z. B. Verlängerung der Elternzeit mit Teilzeitarbeit). Das wichtigste ist für mich aber, dass diese zu meinem Kind passt. Vollzeit ab April 2017 passt nicht!
Manchmal nimmt das Leben eben Wege, die vorher nicht klar waren!
von
Mami_seit_2015
am 09.01.2017, 21:53