Lea_Kili
Sehr geehrte Frau Bader, nach der Geburt meines 1. Kindes bin ich nach einem Jahr Elternzeit mit 15 Stden (vor der Geburt: Vollzeitbeschäftigung) wieder eingestiegen. Bis zur Geburt meines 2. Kindes arbeitete ich in Teilzeit. Nun möchte ich nach der Mutterschutzzeit des zweiten Kindes mit sehr wenig Stunden beginnen und Elterngeld Plus beantragen. Heute schlug mir mein Arbeitgeber einen Minijob-Vertrag vor, da mein Verdienst weniger als 450,00 Euro beträgt. Eine zukünftige Aufstockung der wöchentlichen Arbeitszeit wäre wohl problemlos. Kann diese Vertragsänderung Nachteile für mich haben? Mit freundlichen Grüßen Lea
Hallo, wesentlich ist dabei die Frage, ob der Minijobvertrag nur befristet sein soll auf die Elternzeit oder auch dauerhaft gelten soll. Wenn er dauerhaft gelten soll und der alte Vertrag aufgehoben wird, verlieren Sie ihren alten Status, was natürlich ein Nachteil ist. Liebe Grüße NB
peekaboo
bist Du verheiratet und könntest Dich über Deinen mann versichern? Der Arbeitgeber hat bei der Vergabe eines Minijobs die gleichen Pflichten wie wie bei einem Angestellten. Ich würde 3 Jahre Elternzeit nehmen und einen Zusatzvertrag machen für die Zeit in dem der Minijob ausgeführt werden soll. LG Peeka
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