lilule
Derzeitiger Vertrag: 30 Stunden/Woche Geplanter Beginn Elternzeit: 3. Lebensmonat a.) 3. Lebensmonat (Vollzeitelternzeit) b.) 4-6. Lebensmonat (Teilzeitelternzeit mit 15 Stunden/Woche) c.) 7.- 12. Lebensmonat (Tätigkeit mit 30 Stunden/Woche) Der AG plant eine Vertragsänderung im Laufe des 7.- 12. Lebensmonats (neuere, höhere Tätigkeit, Höherstufung, Vollzeitbeschäftigung 40 Stunden). Solange, die 30 Stunden nicht überschritten werden, gibt es ja einen Anspruch auf Elterngeld. 1.) Für welche Zeiträume sollte nun die Elternzeit beantragt werden? a.) LM 3-6 (Voll, Teilzeit) oder b.) LM 3-12 (Voll, Teilzeit 15 Stunden, 30 Stunden nach Vertrag). 2.) Ist während der Elternzeit eine Vertragsänderung zulässig? Z.B. Höherstufung, neue Tätigkeit, gleiche AG ab dem 7. Lebensmonat? 3.) Wie wirkt sich Elternzeit auf das Elterngeld aus? (d.h. wenn nur Elternzeit vom 3.-6. beantragt wird und danach die normale Tätigkeit von 30 Stunden aufgenommen wird, besteht der Anspruch auf Elterngeld fort (Teilzeitelterngeld)? Danke!!!
Hallo, 1. Sie können ja TZ in EZ arbeiten - also können Sie im Ergebnis die volle EZ nehmen 2. Klar 3. Wenn Sie nicht mehr als 30 Std arbeiten. Aber s. 1. Liebe Grüße NB
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