Boody
Guten Tag Frau Bader, ich bin derzeit in Elternzeit, allerdings arbeite ich auf Minijob-Basis bei meinem alten Arbeitgeber. Vorher war ich dort voll und unbefristet beschäftigt. Nun bin ich wieder schwanger und der Mutterschutz beginnt am 20.09.2017. Die Elternzeit geht noch bis zum 31.10.2017. Die Arbeitsvertragsänderung, also der Vertrag über den Minijob, geht auch noch bis zum 31.10.2017. Wenn ich jetzt die Elternzeit kündige zum 20.09., um als Mutterschaftsgeld mein altes volles Gehalt zu bekommen, könnte dann die Arbeitsvertragaänderung, die ja bis Ende Oktober gilt, dies gefährden? Könnte ich womöglich nur 450€ als Mutterschaftsgeld statt dem ursprünglichen Gehalt bekommen? Die Arbeitsvertragsänderung ist ohne Kündigungsfrist und ansonsten an den alten Vertrag angelehnt. Vielen Dank für Ihre Hilfe schon im Voraus! Boody
Hallo, der Minijob ist für die Elternzeit geschlossen. Wenn die Elternzeit endet, endet auch der Minijob. Wenn die Elternzeit vorzeitig endet, endet auch der Minijob vorzeitig. Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Hallo, ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit bis zum 01.10.2011. Glücklicherweise kann ich jetzt schon meinen Vollzeitarbeitsvertrag in einen 20Stunden-Vertrag ab dem 01.10.2011 umändern/unterschreiben. Wie ist die Rechtslage, wenn ich in der Zeit von jetzt bis zum 01.10.2011 wieder schwanger werde? Ist dann der neu unterschriebende 20Stunde ...
Hallo, Ich bin in einem Altenheim angestellt, mit Festvertrag. Nun bin ich seit ca. 15 Monaten in Elternzeit. Ich bin nun mit dem 2. Kind schwanger. Der Mutterschutz beginnt am 5.12. Nun wurde das heim aufgekauft und hat einen neuen Träger im dezember sollen alle Verträge aufgelöst werden und durch neue befristete mit neuer Probezeit ersetzt wer ...
Guten Tag, ist es normal, daß man einen Teilzeitvertrag bekommt wenn man während der Elternzeit (Jahre 2 + 3) seine Stundenanzahl reduziert? Mir wurde nachträglich von meinem Arbeitgeber so ein Vertrag vorgelegt, ohne jeden Hinweis auf die Elternzeitbefristung. Den möchte ich nicht unterschreiben, ich möchte ja später wieder Vollzeit arbeiten. ...
Derzeitiger Vertrag: 30 Stunden/Woche Geplanter Beginn Elternzeit: 3. Lebensmonat a.) 3. Lebensmonat (Vollzeitelternzeit) b.) 4-6. Lebensmonat (Teilzeitelternzeit mit 15 Stunden/Woche) c.) 7.- 12. Lebensmonat (Tätigkeit mit 30 Stunden/Woche) Der AG plant eine Vertragsänderung im Laufe des 7.- 12. Lebensmonats (neuere, höhere Tätigkeit, Höher ...
Sehr geehrte Frau Bader, für unsere Tochter habe ich 2 Jahre Elternzeit genommen. Sie ist jetzt 19 Monate alt. Im Januar 2016 müsste ich wieder arbeiten gehen. Meinem Arbeitgeber hatte ich bei meiner Elternzeitanmeldung angekündigt, daß ich zu einem späteren Zeitpunkt während der Elternzeit gerne in Teilzeit oder auf 450 €-Basis arbeiten möcht ...
Sehr geehrte Frau Bader, nach der Geburt meines 1. Kindes bin ich nach einem Jahr Elternzeit mit 15 Stden (vor der Geburt: Vollzeitbeschäftigung) wieder eingestiegen. Bis zur Geburt meines 2. Kindes arbeitete ich in Teilzeit. Nun möchte ich nach der Mutterschutzzeit des zweiten Kindes mit sehr wenig Stunden beginnen und Elterngeld Plus beantrage ...
Hallo, meine Tochter ist aktuell 7 Monate alt. Ich habe beim Arbeitgeber 25 Monate Elternzeit beantragt. Ich dachte mir nichts dabei, da ich sie ab 20 Monate in die Krippe bringen wollte und einen entspannten Übergang von Elternzeit auf job und gleichzeitig unproblematische Eingewöhnungsphase für mein Kind haben wollte. Aufgrund privater Umstände m ...
Guten Tag, meine Tochter ist im August 2020 geboren und kommt 2027 in die Schule. Ich hatte nach ihrer Geburt 1 Jahr Elternzeit genommen. Um den Schulanfang für uns alle etwas einfacher bzw. stressfreier zu gestalten, bin ich am überlegen, mir für die ersten 2 Monate ab der Einschulung Elternzeit zu nehmen. Ist dies rechtlich möglich? Kann mein Ar ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich werde ein Jahr Elternzeit nehmen. Meine Frage ist: Wenn ich diese später verlängern möchte, brauche ich die Zustimmung des Arbeitgebers?
Hallo Frau Bader, ich habe einen Änderungsverträg für TZ in Elternzeit ab September 26 unterschrieben. Nun hätten wir aber eine bessere Betreujngsoption, die allerdings erst im November starten würde. D.h. Dann könnte ich erst ab Januar 27 Teilzeit arbeiten. Bezogen auf Kündigungsfrist oder Änderungsmöglichkeit enthält der neue Vertrag keine Passa ...
Die letzten 10 Beiträge
- Vertrag TZ in Elternzeit änderbar?
- Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängern
- EZ und Arbeitslosenversicherung
- Umgangsrecht
- Gehalt im BV weniger
- ELTERNGELD
- Änderung Aufnahmeheft Kindergarten
- Vor Schwangerschaft geplanter Umzug
- Geistig beeinträchtigt, schwanger
- Partnerschaftsbonusmonate bei unbezahlter Mehrarbeit