Boody
Guten Tag Frau Bader, ich bin derzeit in Elternzeit, allerdings arbeite ich auf Minijob-Basis bei meinem alten Arbeitgeber. Vorher war ich dort voll und unbefristet beschäftigt. Nun bin ich wieder schwanger und der Mutterschutz beginnt am 20.09.2017. Die Elternzeit geht noch bis zum 31.10.2017. Die Arbeitsvertragsänderung, also der Vertrag über den Minijob, geht auch noch bis zum 31.10.2017. Wenn ich jetzt die Elternzeit kündige zum 20.09., um als Mutterschaftsgeld mein altes volles Gehalt zu bekommen, könnte dann die Arbeitsvertragaänderung, die ja bis Ende Oktober gilt, dies gefährden? Könnte ich womöglich nur 450€ als Mutterschaftsgeld statt dem ursprünglichen Gehalt bekommen? Die Arbeitsvertragsänderung ist ohne Kündigungsfrist und ansonsten an den alten Vertrag angelehnt. Vielen Dank für Ihre Hilfe schon im Voraus! Boody
Hallo, der Minijob ist für die Elternzeit geschlossen. Wenn die Elternzeit endet, endet auch der Minijob. Wenn die Elternzeit vorzeitig endet, endet auch der Minijob vorzeitig. Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Hallo, ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit bis zum 01.10.2011. Glücklicherweise kann ich jetzt schon meinen Vollzeitarbeitsvertrag in einen 20Stunden-Vertrag ab dem 01.10.2011 umändern/unterschreiben. Wie ist die Rechtslage, wenn ich in der Zeit von jetzt bis zum 01.10.2011 wieder schwanger werde? Ist dann der neu unterschriebende 20Stunde ...
Hallo, Ich bin in einem Altenheim angestellt, mit Festvertrag. Nun bin ich seit ca. 15 Monaten in Elternzeit. Ich bin nun mit dem 2. Kind schwanger. Der Mutterschutz beginnt am 5.12. Nun wurde das heim aufgekauft und hat einen neuen Träger im dezember sollen alle Verträge aufgelöst werden und durch neue befristete mit neuer Probezeit ersetzt wer ...
Guten Tag, ist es normal, daß man einen Teilzeitvertrag bekommt wenn man während der Elternzeit (Jahre 2 + 3) seine Stundenanzahl reduziert? Mir wurde nachträglich von meinem Arbeitgeber so ein Vertrag vorgelegt, ohne jeden Hinweis auf die Elternzeitbefristung. Den möchte ich nicht unterschreiben, ich möchte ja später wieder Vollzeit arbeiten. ...
Derzeitiger Vertrag: 30 Stunden/Woche Geplanter Beginn Elternzeit: 3. Lebensmonat a.) 3. Lebensmonat (Vollzeitelternzeit) b.) 4-6. Lebensmonat (Teilzeitelternzeit mit 15 Stunden/Woche) c.) 7.- 12. Lebensmonat (Tätigkeit mit 30 Stunden/Woche) Der AG plant eine Vertragsänderung im Laufe des 7.- 12. Lebensmonats (neuere, höhere Tätigkeit, Höher ...
Sehr geehrte Frau Bader, für unsere Tochter habe ich 2 Jahre Elternzeit genommen. Sie ist jetzt 19 Monate alt. Im Januar 2016 müsste ich wieder arbeiten gehen. Meinem Arbeitgeber hatte ich bei meiner Elternzeitanmeldung angekündigt, daß ich zu einem späteren Zeitpunkt während der Elternzeit gerne in Teilzeit oder auf 450 €-Basis arbeiten möcht ...
Sehr geehrte Frau Bader, nach der Geburt meines 1. Kindes bin ich nach einem Jahr Elternzeit mit 15 Stden (vor der Geburt: Vollzeitbeschäftigung) wieder eingestiegen. Bis zur Geburt meines 2. Kindes arbeitete ich in Teilzeit. Nun möchte ich nach der Mutterschutzzeit des zweiten Kindes mit sehr wenig Stunden beginnen und Elterngeld Plus beantrage ...
Hallo, Ich habe folgende Situation und wäre über Hilfe dankbar. Ich habe zwei Kinder. K1 geb. 28.12.18 und K2 geb. 27.12.24. Bei K1 hatte ich 2 Jahre Elternzeit. Bei K2 habe ich ebenfalls 2 Jahre Elternzeit beantragt, diese läuft gerade. Kann ich das 3te Jahr von K1 noch iwie nehmen? Weil eigentlich ist ja die Meldung von K2 für zwei ...
Hallo Frau Bader, Leider haben sie letztens nur geschrieben, dass sie den Aufhebungsvertrag nicht annehmen würden. Das war aber gar nicht meine Frage, sondern wie die Rechtslage mit der Elternzeitverlängerung ist. Hier nochmal der Sachverhalt: Ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr El ...
Hallo Frau Bader, leider haben Sie meine Frage beim letzten Mal nicht beantwortet, daher Stelle ich diese nochmals. Es geht mir hier um den Sachverhalt der Elternzeit beim AG. Darf er ablehnen? Hier nochmal die Konstellation: ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr Elternzeit ...
Hallo Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt. nun meine Frage: Kann mein AG derze ...
Die letzten 10 Beiträge
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit
- Mutter Kind Einrichtung
- Gehaltseinbuße wegen Beschäftigungsverbot
- Welches Einkommen für Elterngeld
- Gleiches Elterngeld möglich?
- EZ als zweiter oder drei Abschnitte zu werten