Individuelles Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Individuelles Beschäftigungsverbot

Hallo, ich bin in der 22ten SSW, bin seit 3 Wochen bei einer Physiotherapie aufgrund von starken Rückenschmerzen mit Auswirkungen auf die Beine. Diese werden taub, kann dadurch teils nicht mehr aufstehen, gehen oder Treppensteigen. Zudem habe ich immer öfter so starke Schmerzen in den Beinen, dass ich sogar Schmerztabletten nehmen muss. Ich Arbeite in einem Job bei dem ich ca. 8 stunden am Tag hinterm Schreibtisch sitzen muss. Die Möglichkeit die Beine hochzulegen ist nicht gegeben, das hat mir der Physio aber geraten. Zudem sollte ich mehrmals am Tag mind. 15 Minuten gehen. Auch das kann ich nicht machen. Der Physio rät mir daher zu einem individuellen Beschäftsigungsverbot, dass ich nicht mehr volle 8 std. sondern nur noch 4-5 std. arbeite. Mein Hausarzt ist der gleichen Meinung und würde mir auch sofort ein BV ausstellen, meint jedoch, dass dies normal über den Frauenarzt laufen solle. Mein Frauenarzt sieht das jedoch ganz anders. Die Beschwerden kommen definitiv nicht von der Schwangerschaft. (Interessant, da ich vor der Schwangerschaft noch keine Probleme hatte). Sie hat mir jetzt Stützstrümpfe verschrieben. Dadurch bekomme ich jetzt allerdings nicht erst nach 2 stunden Beschwerden sondern bereits nach 30 Minuten. Meine Krankenkasse sagt mir das ein BV nur ein Frauenarzt ausstellen darf. Auf diversen Seiten habe ich jedoch gelesen, dass ein BV von jedem niedergelassenen Arzt ausgestellt werden kann. Wie sieht es damit aus? Irrt sich da die Krankenkasse oder kann das wirklich nur ein Frauenarzt ausstellen? Danke für Rückmeldung.

von Tataika am 27.03.2017, 17:39



Antwort auf: Individuelles Beschäftigungsverbot

Hallo, ich sehe nicht, dass eine Gefährdung vom Arbeitsplatz ausgeht, sondern es liegt doch eindeutig an gesundheitlichen Problemen. Ansonsten müsste der Arbeitgeber auch, bevor sie ein Beschäftigungsverbot bekommen, die Möglichkeit erhalten, die Vorgaben umzusetzen, die sicherlich nicht von einem Physiotherapeuten kommen dürfen. D.h., für den Arbeitgeber ist es sinnvoller, wenn Sie in Abständen 15 Minuten gehen bzw. auch eine andere Position einnehmen können. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.03.2017



Antwort auf: Individuelles Beschäftigungsverbot

Ja auch der Hausarzt kann es ausstellen. Allerdings kann das BV angezweifelt werden. Fraglich ist nämlich ob nicht eher eine krankschreibung angeraten wäre.

Mitglied inaktiv - 27.03.2017, 17:46



Antwort auf: Individuelles Beschäftigungsverbot

Jeder approbierte Arzt darf prinzipiell ein BV aussprechen - ABER, BV gibts nur bei schwangerschaftsbedingten Beschwerden. Da dies hier nicht zutrifft, bleibt dir nur die AU.

Mitglied inaktiv - 27.03.2017, 17:46



Antwort auf: Individuelles Beschäftigungsverbot

Mensch Uriah... woher willst Du denn so genau wissen dass es keine SS-bedingten Beschwerden sind? ich hatte Ischias-Schmerzen auch nur in der SS, vorher nie und hinterher nie. War das jetzt auch nicht SS-bedingt weil es eben "Ischias" war das auch so viele Menschen haben? Du versuchst Dich da an einer Diagnose die nicht in deinen Kompetenzbereich fällt... Aber: warum kann der AG es nicht ermöglichen dass die Beine hochgelegt werden können und dass man auch mal herumgeht? DAS muss doch erst mal geklärt werden... Und / oder ob ein anderer Arbeitsplatz zugewiesen werden kann der eine Weiterarbeit ermöglicht. Ansonsten sehe ich Rückenbeschwerden mit Ausstrahlung auf die Beine auch eher im Krankschreibungsbereich als im BV. Gruß D

von desireekk am 27.03.2017, 18:47



Antwort auf: Individuelles Beschäftigungsverbot

Zitat: "Mein Frauenarzt sieht das jedoch ganz anders. Die Beschwerden kommen definitiv nicht von der Schwangerschaft." Das andere sehe ich wie du: man kann als AG auch eine Liegemöglichkeit bereitstellen und Pausen zum Herumgehen ermöglichen. Dazu muss man mit dem AG mal reden.

Mitglied inaktiv - 27.03.2017, 19:50



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