Hallo Frau Bader, meine Gynäkologin hat mir ein individuelles Beschäftigungsverbot für alle Tätigkeiten über 6 Stunden pro Tag ausgestellt. Ich habe eine Haupt- und eine Nebenbeschäftigung (Minijob) mit den folgenden Arbeitszeiten: Arbeitgeber A (Hauptbeschäftigung): Mo 8, Di 8, Mi 4 (nachmittags), Do 8, Fr 8 Stunden Arbeitgeber B (Minijob): Mi 4 Stunden (vormittags) Also insgesamt arbeite ich 40 Wochenstunden. Welchem Arbeitgeber muss die Bescheinigung über das individuelle Beschäftigungsverbot vorlegen? Darf ich dann jetzt insgesamt nur noch 26 oder 30 Wochenstunden arbeiten? Vielen Dank schon jetzt für Ihre Antwort. MfG Nadine S.
von Nadine12345 am 20.07.2014, 18:18