Sehr geehrte Frau Bader, Meine momentane Sutuation ist diese, ich befinde mich in meinem dritten Jahr der Elternzeit meines ersten Kindes (unbefristeter Vollzeit Vertrag), bin aktuell wieder in der 17ssw. Arbeite jedoch beim gleichen arbeitgeber bei welchem ich in Elternzeit bin aktuell noch auf 400€ Basis. Habe aber ab ende der Elternzeit wieder alle ansprüche auf meinen alten Vertrag der ab dem 4.3.16 weiter läuft . Jetzt meine frage, wenn ich jetzt wieder Beschaftigungsverbot bekomme, wie bei meinem ersten Kind, auf welches Gehalt dann? Auf die 400€ oder auf meinen VZ Vertrag wo ich mich in Elternzeit befinde? Ich hoffe es ist für sie so verständlich. Mit freundlichen Grüßen NataB
von natab am 01.12.2015, 22:57