Hallo Frau Bader, Wir haben am 18.07.2015 geheiratet und uns wurde gestern mit geteilt, das mein Mann nun seine Einkommeensnachweise für 2014/15 vorlegen muss. Wir sind erst seit Anfang 2015 zusammen! Der Vater zahlt keinen Cent Unterhalt oder sonstiges! 1.Frage: Ist mein Mann verpflichtet für mein Kind (nicht sein leibliches, nicht adoptiert) finanziell auf zu kommen, sprich Hortgebühren? 2.Frage: Sollte mein Mann mit zahlen müssen, ist er verpflichtet Einkommensnachweise für das Jahr 2014 vor zu legen, obwohl wir noch nicht einmal zusammen waren? 3.Frage: Kann der leibliche Vater mit belangt werden Hortgebühren zu zahlen? Vielen lieben Dank im voraus,
von SunnyT am 04.12.2015, 09:54