Frage: Hartz 4 gestrichen...und nun?

Mein Lebensgefährte und ich bilden gemeinsam mit unseren beiden Kindern eine Bedarfsgemeinschaft, nun lief der Bewilligungszeitraum für Hartz 4 am 31.03.2012 ab und ich stellte einen Weiterbewilligungsantrag. Zeitgleich bekam mein Lebensgefährte ab 1.03.2012 wieder feste Arbeit. Ich habe umgehend den Arbeitsvertrag bei der Arge eingereicht. Am 22.03.2012 bekamen wir einen Bescheid der Arge, das der Weiterbewilligungsantrag abgelehnt wurde, da mein Lebensgefährte ja nun Einkommen hat und bis 01.04.2012 sollte ich dann sowohl Gehaltsbescheinigung, als auch Kontoauszug als Nachweis einreichen, damit dann neu entschieden werden kann. Nun bekam er sein 1. Gehalt erst am 29.03.2012 und somit bin ich heute umgehend zur Bagis um alle Unterlagen einzureichen. Diese will nun noch einen Restanspruch für April prüfen, meinte aber gleich das wir wohl dort nichts mehr bekommen würden. Sie verwies mich zur Wohngeldstelle und zur Familienkasse um dort Wohngeld zu beantragen, auch dort bin ich heute umgehend hin und habe die nötigen Anträge gestellt. Allerdings wurde mir dort gesagt das dies nun 5 Wochen dauern wird, bis der Antrag durch ist. Sprich, wir sollen nun mit dem geringen Einkommen meines Lebensgefährten selbst Miete bezahlen und den Monat davon leben...aber das kanns doch nicht sein oder? Wohngeldstelle verweigerte jeglichen Vorschuss. Ich habe wie oben erwähnt 2 Kinder, das wird vorne und hinten nicht reichen, zumal durch Streichung der Bagisleistungen nun auch noch der Kindergartenbeitrag erhöht wird, da die Blaue Karte wegfällt. Haben wir irgendeinen rechtlichen anspruch, das die Arge zumindest Anteilmäßig noch etwas auszahlen muss, bis der Wohngeldantrag durch ist? Wir würden ja dann nächsten Monat rückwirkend Wohngeld auch für April bekommen und das könnte die Bagis dann ja Rückfordern. Ich meine kann doch jetzt nicht sein, das nur weil Anträge eine solange Bearbeitungsdauer haben, wir nun finanziell in der Luft hängen? vielen Dank für Ihre Mühe

von miez_85 am 02.04.2012, 22:02



Antwort auf: Hartz 4 gestrichen...und nun?

Hallo, ob er genug verdient, um keine staatlichen Hilfen in Asnpruch zu nehmen, kann ich auf die Ferne nicht entscheiden. Aber Sie mùssen klàren, ob Sie von der ARGE weiter die KK bezahlt bekommen. Im ùbrigen kònnen die IHnen auch eine Art Darlehen gewàhren. Liebe Grùsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.04.2012



Antwort auf: Hartz 4 gestrichen...und nun?

Hol' morgen einen Beratungsschein beim Amtsgericht und geh' zum Anwalt! Was ist mit der Krankenversicherung. Du schreibst vom Lebensgefährten. Es besteht also keine Familienversicherung für Dich. Die Arge zahlt für Dich, wenn sie den Bescheid abgelehnt hat, derzeit auch den Beitrag für die KV nicht. Wenn die Kinder nicht über den Vater versichert sind, dann fällt diese Versicherung auch weg...

von shinead am 02.04.2012, 22:59



Antwort auf: Hartz 4 gestrichen...und nun?

Die KV muss die Arge solange weiter zahlen bis ein endgültiger Bescheid erstellt ist. Ich war vor ca 3 Jahren in der gleichen Situation. Ich habe dierekt mit meinem Bearbeiter auf der Arge gesprochen und für den Übergangsmonat das Hartz 4 noch bekommen, und hab es dann später zurück gezahlt. Du kannst im Übrigen auch Kindergeldzuschlag beantragen und eventuell mit dem Träger des Kiga sprechen, dass ihr derzeit so in der Luft hängt und ob du den Beitrag mit der Wohngeldnachzahlung nachzahlen kannst. Ich habe in der schweren Zeit damals eins gelernt, freundlich aber ebstimmt auf die Bearbeiter zugehen und fragen und erklären. Letztlich hatten die Meisten Verständnis und haben sich echt Mühe gegeben mir zu helfen.

von Julisa am 03.04.2012, 11:01



Antwort auf: Hartz 4 gestrichen...und nun?

Ja den Kinderzuschlag hab ich ja nun auch schon beantragt, dauert aber auch bis der ausgezahlt wird...und mit Arge hab ich zwecks Übergangsgeld ja gesprochen und die das abgelehnt, daher will ich ja wissen ob ich da nen rechtlichen Anspruch drauf hätte.

von miez_85 am 03.04.2012, 22:00



Antwort auf: Hartz 4 gestrichen...und nun?

ob du rechtlichen Anspruch drauf hast weiß ich leider nicht , da müssen wir auf Frau Bader warten.

von Julisa am 04.04.2012, 11:55



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