Hallo,
Ich erwarte jetzt mein 2. Kind! Am 16.09.2013 ist
der geburtstermin! Mein Mutterschutz beginnt also
am 05.08.2013! Derzeit bin ich in einem befristeten
Arbeitsverhältnis, dass am 31.07.2013 endet!
Also 5 Tage vor meinem Mutterschutz!
Hab ich jetzt keine rechte mehr auf mutterschutzgeldzahlung?
Oder muss ich mich Arbeitssuchende melden?
Lg An Gy
von
An Gy
am 08.07.2013, 15:44
Antwort auf:
Habe ich trotz beendeten befristeten Arbeitsvertrag ein recht auf MSG Zahlung
Hallo,
Sie müssen sich arbeitssuchend melden, dann erhalten Sie, auch im Mutterschutz, Leistungen von der Agentur für Arbeit.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.07.2013
Antwort auf:
Habe ich trotz beendeten befristeten Arbeitsvertrag ein recht auf MSG Zahlung
Hi,
hast du den Arbeitsvertrag mit der Befristung auch schon vor Arbeitsantritt unterschrieben? Oftmals ist es der Fall das man schon gearbeitet hat und den Vertrag erst Tage oder Monate später (war bei mir der Fall) unterschreibt. Dann wäre die Befristung nämlich ungültig. Es wäre automatisch ein unbefristeter Vertrag entstanden... Dann wäre alles klar für dich.Hast du den Vertrag wirklich schon im Vorfeld unterschrieben, kann ich dir leider nicht weiterhelfen... LG
von
mikki1976
am 09.07.2013, 23:02