guten abend fr bader,
meine freundin ist vor der geburt ihrer tochter (jetzt 1 jahr) und ihrem "noch" partner nach stuttgart gezogen. jetzt möchte sich sich von ihrem partner trennen und wieder zurück an die schweizer grenze ziehen, wo auch ihre schwester und ihre freunde wohnen und auch ihr arbeitsplatz nach der elternzeit ist.
jetzt hat sie aber angst, da sie und der vater der kleinen, das geteilte sorgerecht haben und sie ist der meinung er kann ihr verbieten zurück zu ziehen und sie zwingen in stuttgart zu bleiben, oder er könnte ihr sogar die kleine weg nehmen. er droht ihr damit ihr das sorgerecht zu entziehen wenn sie ihn verlässt. er arbeitet in stuttgart, aber seine familie und seine wurzeln sind auch alle an der schweizer grenze. was hat sie für möglichkeiten und stimmt das, dass er ihr verbieten kann wieder zurück zu ziehen???
danke schon mal für die antwort.
Grüße nadja
von
Nadja81
am 07.11.2012, 20:08
Antwort auf:
geteiltes sorgerecht und trennung
Hallo,
Frage ist doch zunächst, was die Parteien vereinbart hatten für den Zeitpunkt des Endes der Elternzeit. War vereinbart, dass sie zurück an ihren alten Arbeitsort geht?
Wenn nicht, hat er ebenfalls das Sorgerecht und dann kann sie nicht so einfach umziehen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.11.2012
Antwort auf:
geteiltes sorgerecht und trennung
Kann er verhindern, dass sie weg zieht - nein. Kann er verhindern, dass sie mit der gemeinsamen (!) Tochter weg zieht - grundsaetzlich ja. Warum sollte er gezwungen sein zu zulassen, dass er sein Kind nicht mehr regelmaessig sehen kann und viel wichtiger, dass das Kind den Papa nicht mehr sehen kann.
von
Lina_100
am 07.11.2012, 23:14
Antwort auf:
geteiltes sorgerecht und trennung
Ganz so einfach sehe ich das nicht wie die Vorrednerin. Der Aufenthalt in Stuttgart schien doch klar befristet zu sein, sie hat also einen Job in der Heimat, zu dem sie zurück kehren muss. Ergo kann man davon ausgehen, dass der Partner konkludent damit einverstanden war, dass die Mutter und Kind nur für das erste Jahr einen befristeten Aufenthalt in Stuttgart haben.
Wenn der Vater dem Umzug des Kindes nicht zustimmt, würde ich versuchen die Zustimmung gerichtlich ersetzen zu lassen. Wenn er Lebensunterhalt vom Umzug abhängt, sehe ich da auch gute Möglichkeiten. Der Umgang des Kindes mit dem Kindsvater muss aber ermöglicht werden.
Die Drohungen, "das Kind wegzunehmen" und "Sorgerecht entziehen zu lassen" sind natürlich völliger Blödsinn.
Die Mutter sollte versuchen, ein vernünftiges Gespräch mit dem KV zu führen, wie er sich die finanzielle Situation nach der Trennung konkret vorstellt. Ist er willens und in der Lage, sie für den Verdienstausfall komplett zu kompensieren? (Selbst wenn es so wäre, würde ich mich darauf niemals verlassen.) Wenn ihm klar wird, was die Konsequenzen eines Verbleibs im jetzigen Wohnort sind, wird er vielleicht kooperativer sein.
von
Pamo
am 08.11.2012, 08:47