Ich habe bis zum 6.11.2017 Elternzeit, habe aber nun ein neues Jobangebot bekommen, das am 9.11.2017 beginnen soll. Ich möchte nun bei meinem alten Arbeitgeber kündigen, habe dort normalerweise 1 Monat Kündigungsfrist. Nun bin ich auf eine Sonderkündigungsfrist von 3 Monaten gestoßen, die während der Elternzeit gelten soll. Diese könnte ich nun nicht mehr einhalten. Ist es möglich hier zu tricksen und die Kündigungsfrist zu verkürzen? Ich habe noch Resturlaub aus der Zeit vor der Elternzeit von 10 Tagen. Könnte ich diese im Anschluss der Elternzeit nehmen und damit quasi nochmal für 10 Tage im Unternehmen einsteigen? Wäre dann eine fristgerechte Kündigung zum 15.11.2017 möglich? Ich bin etwas verwirrt und hoffe auf Ihre Hilfe!
von
Juleee
am 27.08.2017, 01:23
Antwort auf:
Gesonderte Kündigungsfristen in Elternzeit
Hallo,
ja, da können sie tricksen.
Sie beenden ja dann den Vertrag nicht mit der Elternzeit, sondern eben entsprechend später.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.08.2017
Antwort auf:
Gesonderte Kündigungsfristen in Elternzeit
Reden Sie doch erstmal sowohl mit dem alten, als auch dem neuen AG.
Vllt. können Sie später beim neuen anfangen oder der alte entlässt Sie früher aus dem Vertrag.
Im Falle, dass der Vertrag zum 15.11. aufgelöst wird kann Ihr alter AG den Resturlaub ausbezahlen, da Sie diesen nicht aufbrauchen können, allerdings werden Sie dann für den Monat in SK 6 berechnet. Ggf. lässt er Sie auch früher aus dem Vertrag.
Tricksen können Sie selbst soweit leider nichts.
Ich sehe da aber kein Problem, denn wenn Sie einen neuen Job in Aussicht haben, wird Ihr jetziger AG Sie lieber frühzeitig kündigen lassen oder einen Auflösungsvertrag anbieten, anstatt das Risiko einzugehen, dass Sie für die 3 Monate bis zur offiziellen Kündigungsfrist eine AU abgeben (Ist leider Usus heutzutage...).
von
Kristiiin
am 27.08.2017, 11:27
Antwort auf:
Gesonderte Kündigungsfristen in Elternzeit
Hi! Die von dir erwähnten 3 Monate sind ein Sonderkündigungsrecht innerhalb der EZ und kann nur angewandt werden, wenn die Elternzeit auch tatsächlich noch 3 Monate besteht. Damit soll gewährleistet werden, dass bei einer Kündigung des AN das Ende der EZ und der letzte Tag in der Firma gleichgeschaltet sind.
Hast du keine 3 Monate EZ mehr, gelten die vertraglichen Kündigungsfristen!
Du brauchst also nichts tricksen, du kannst einfach ganz normal kündigen und deinen Resturlaub vorher noch nehmen. D.h. du wärest dann tatsächlich noch mal für 11 Tage im Unternehmen und bekommst dafür entsprechend Gehalt. Beachte jedoch, dass der AG den Urlaub anteilig für die EZ kürzen kann. Darum prüfe oder frage nach, ob die 10 Tage bereits bereinigt sind bzw. was dir noch genau zusteht. LG.
von
cube
am 28.08.2017, 10:27