Hallo,
Ich will im Oktober 2019 wieder arbeiten. War dann 3 Jahre in Elternzeit mit meinen zwillingen. Ich würde gerne 21 stu nden die Woche arbeiten davor hatte ich eine 35 Stunden Woche. Das Gehalt wird dann anteilig auf die Stunden ru ntergerechnet. Meine Frage ist ich habe 6 Jahre lang ein 13tes monatsgehalt bekommen und meine Fahrtkosten von 160 Euro. Ist er dazu auch verpflichtet mir das nach der Elternzeit weiter zuzahlen?
Vielen dank
von
Twins2016
am 18.10.2018, 21:44
Antwort auf:
Gehalt und sonderzuwendunge
Hallo,
ist es vertraglich geregelt? Wurde es ansonsten unter Vorbehalt gezahlt? Bekommen es die anderen AN auch?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.10.2018
Antwort auf:
Gehalt und sonderzuwendunge
arbeitest du die 21 h außerhalb der eltnerzeit? oder verlängerst du die elternzeit und machst das parallel? du hast ja einen neuen vertrag udn dein vollzeitvertrag ist hinüber wenn du ohne elternzeit die 21 h arbeitest. was steh in dem neuen vertrag drin? das ist relevant
von
mellomania
am 19.10.2018, 05:26