hallo frau bader
bin zur zeit bis zum 4.9. in elternzeit und bekomme zur zeit ALG 2. muss also am 5.9. wieder vollzeit arbeiten.
wie ist es mit meinem gehalt das ich ja nach der elternzeit wieder bekomme. wird das vom AG voll gezahlt oder zahlt er das ab dem 5.9.?
lg
Mitglied inaktiv - 27.08.2012, 20:31
Antwort auf:
gehalt nach der elternzeit
Hallo,
verstehe ich nicht. Wenn sie ab dem 5. September wieder Vollzeit arbeiten gehen, bekommen Sie ab dann auch erst wieder den Lohn. Wenn Sie vorher in Elternzeit sind, bekommen Sie nichts.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.08.2012
Antwort auf:
gehalt nach der elternzeit
Wenn du doch erst am 05.09. wieder arbeiten gehst, bekommst du selbstverständlich auch dienen Lohn nur für die Zeit ab dem 05.09.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 27.08.2012, 20:59