Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Erzieherin im Anerkennungsjahr und im Beschäftigungsverbot. Mein Mutterschutz beginnt am 15Juni, ET ist Ende Juli. Mein Vertrag läuft am 31.Juli aus. Ab dem 15Juni wird meine Krankenkasse mir dann das Mutterschaftsgeld bezahlen (390€ pro Monat) und den Rest stockt der Arbeitgeber ja bis 8 Wochen nach der Geburt auf, das wäre dann bis Ende September/Anfang Oktober. Was passiert aber, wenn mein Vertrag vorher (31.07) ausläuft? Bekomme ich dann trotzdem mein Geld um auf den bisherigen Betrag zu kommen, den ich auch jetzt im BV erhalte oder habe ich wirklich nur die 390€ der Krankenkasse??? Mfg
von MiMoE am 21.03.2017, 23:06