Sehr geehrte Frau Bader, ich bin unbefristet als Werkstudentin als Hebamme in einem Kreißsaal angestellt (und studiere Pädagogik). Jetzt bin ich schwanger und werde aufgrund meiner Tätigkeit ein generelles Beschäftigungsverbot erhalten. Der Betrag innerhalb des Beschäftigungsverbotes wird meines Wissens anhand der letzen 3 Monate vor der Schwangerschaft berechnet. Jedoch war ich aufgrund einer Operation 6 Monate krank geschrieben und habe erst vor 2 Monaten meine Tätigkeit wieder aufgenommen. Aufgrund des Werkstudentinnen-Status habe ich in dieser Zeit kein Krankengeld erhalten. Ich habe also in dieser Zeit kein Gehalt erhalten. Wie wird mein Gehalt im Beschäftigungsverbot nun berechnet? Da ich ja nur sechs Wochen vor Beginn der Schwangerschaft Gehalt erhalten habe. Werden nur die Monate berechnet in denen ich auch Gehalt erhalten habe? Oder zählen die Monate vor der Operation? Über eine Antwort bin ich sehr dankbar! Viele Grüße SB
von Anni2212 am 14.09.2015, 11:50