Sevos
Hallo Frau Bader, Mein Sohn kam 28.01.22 zur Welt. Ich fange am 1.4.23 wieder an zu arbeiten, nun hab ich gestern einen positiven test gehabt und würde einen Beschäftigungsverbot bekommen. 1.12.23 ist et, Mutterschutz beginnt im oktober. Wie viel Gehalt würde ich dann im bv bekommen und wie würde das elterngeld berechnet werden? Vielen Dank im Voraus. Liebe Grüße
Hallo, Sie bekommen in ein Beschäftigungsverbot den normalen Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden. Für das Elterngeld ist das Beschäftigungsverbot ohne Relevanz. Sie erhalten Elterngeld auf der Berechnungsgrundlage der letzten zwölf Monate vor der Geburt, Monate mit Mutterschaftsgeld und Elterngeld eines vorherigen Kindes bis zu dessen 14. Lebensmonat kann man ausklammern. Liebe Grüße NB
Andrea6
Bist du dir sicher mit dem ET? Diese Kinder müssen erst noch gezeugt werden - so um den 10. März herum...
MamaausM2
Rechnerisch kann es zwar nicht passen. Trotzdem eine Antwort auf deine Frage. Relevant sind wieder die 12 Monate vor Beginn Mutterschutz. Wobei anders als beim ersten Kind, Monate mit Elterngeld ausgeklammert werden. Monate mit Mutterschaftsgeld kannst du auch unberücksichtigt lassen. Wie wolltest du ab April denn arbeiten? Danach richtet sich dein Lohn in einem evtl BV. Dein älteres Kind musst du entsprechend betreut haben
Sevos
Die Berechnung ist nur laut meiner App ich hab meinen Frauenarzt Termin erst in 3 Wochen. Ich würde dann vollzeit arbeiten. Ich habe gelesen das die Berechnung vom bv der Durchschnitt der letzten 3 Monate ist, ist es auch so wenn man die Arbeit nach der elterzeit wieder nachgeht oder nur wenn man einen neuen Job angenommen hat? Liebe Grüße
MamaausM2
Du bekommst immer den Lohn in einem BV wie vereinbart. Also dann Vollzeit
Sevos
Vielen Dank für die Antworten:)
Sevos
Das heisst also da mein erster noch keine 14 Monate ist würde ich volles elterngeld bekommen, verstehe ich es richtig?
MamaausM2
Du nimmst dir einen Zettel. Monate mit Mutterschaftsgeld werden nicht gezählt. Monate mit Elterngeld auch nicht. Dazwischen die Monate da zählt dein Lohn, auch aus einem bv Maßgeblich sind immer die 12 Monate vor neuen Mutterschutz.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch 5 bis 8 Tage Kurzarbeit pro Monat machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaub aus 2024 zu nehmen, bi ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite im öffentlichen Dienst. Es besteht nach Beendigung meiner Elternzeit ein Anspruch auf eine gleichwertige Tätigkeit in meiner bisherigen Eingruppierung. Derzeit ist laut meinem Arbeitgeber nur eine Position auf diesem Eingruppierungsniveau verfügbar. Der Arbeitsweg für diese Position wäre jedoch in B ...
Hallo Frau Bader, Ich habe meine Elternzeit beendet und bin ab Oktober wieder im Geschäfft ( Kindergarten ) eingestiegen indem ich den ganzen Oktober meinen Rest Urlaub noch abbaue. Jetzt habe ich erfahren das ich schwanger bin und frage mich ob ich meinen ganz normalem Lohn bekomme , da bei uns ein BV gildet , oder zählt der Abbau des Urlaube ...
Hallo, mein jüngstes Kind ist im Sommer drei Jahre alt geworden und wir sind gerade in der Eingewöhnung im Kindergarten. Ich habe noch zwei weitere Kinder (8 und 12 Jahre) und bin seit der Geburt meines erstem Kindes zu Hause. Ich habe seitdem nicht mehr gearbeitet, mein Mann versorgt mich (er verdient gut). Bald ist mein Jüngster im Kindergart ...
Hallo Frau Bader, bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...
Hallo Frau Bader, zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...
Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...
Hallo, ich habe Vollzeit gearbeitet und war vor meiner Elternzeit im Beschäftigungsverbot und habe noch 19 Tage Urlaub. Nach meiner Elternzeit fange ich wieder in Teilzeit (15 Stunden) an. Mein Arbeitgeber möchte nun meine 19 Tage Urlaubsanspruch an die Teilzeit anpassen, also mit weiterhin 19 Tage Urlaub in Teilzeit geben. Dadurch werden meine "U ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...
Hallo Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt. nun meine Frage: Kann mein AG derze ...
Die letzten 10 Beiträge
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit
- Mutter Kind Einrichtung
- Gehaltseinbuße wegen Beschäftigungsverbot
- Welches Einkommen für Elterngeld
- Gleiches Elterngeld möglich?
- EZ als zweiter oder drei Abschnitte zu werten
- Teilzeit während EZ und AG Zuschuss Mutterschaftsgeld
- Kinderbetreuungszuschüsse vom Arbeitgeber