Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Freibetrag bei ALG 2 auf Elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Freibetrag bei ALG 2 auf Elterngeld

April2014

Beitrag melden

Hallo, im Bemessungszeitraum für mein Elterngeld wäre für einen Monat Gehalt, die restlichen 11 Monate vor Geburt des Kindes waren ALG 1 bzw. Mutterschaftsgeld. Meine Frage: Wird beim Freibetrag die Gesamtsumme des Einkommens der letzten 12 Monate genommen und dann durch 12 geteilt? Beispiel: Nehmen wir an, ich hätte einmal netto 2400 Euro auf dem Gehaltszettel gehabt, danach 9,5 Monate ALG 1 (gilt ja als 0 Einkommen) sowie Mutterschaftsgeld vor Geburt (6 Wochen, gilt auch als 0 Einkommen. Nach dem Mutterschutz muss ich ALG 2 beantragen, da ich dem Arbeitsmarkt w/Elternzeit nicht zur Verfügung stehen werde (auch gesundheitlich klappt es nicht). Mindest-Elterngeld wären 300 Euro, die sonst voll mit dem ALG 2 verrechnet würden. Würde in meinem Beispiel ein Freibetrag von 200 Euro (2400 Euro netto:12) gelten?? Oder nur ein einmaliger Freibetrag von 300 Euro (weil 1x Gehalt)


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie müssen die Monate, in denen Sie EG o MG bekommen haben, rausrechnen und entsprechend weitere Monate zurück. http://www.familien-wegweiser.de/Elterngeldrechner (ist vom Ministerium) Liebe Grüsse, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, ich möchte das EG auf 24 Monate splitten und mit H4 aufstocken. Ist der Freibetrag der nicht angerechnet wird dann 300 oder 150 Euro? Danke.

Sehr geehrte Frau Bader, Derzeit wird mein Elterngeld berechnet für mein im April 2018 geborenes Kind. Da ich im Jahr 2017 freiberuflich gearbeitet habe wird das Einkommen aus dem Kalenderjahr 2017 berechnet. Zurzeit lebe ich von ALG 2, bekomme ich trotzdem einen Freibetrag von 300 Euro oder wird auch dieser als Einkommen, trotz Erwerbstätig ...

Guten Tag Frau Bader. Meine Frau ist als Tierärztin im Beschäftigungsverbot, da sie noch stillt. Zuvor war sie während der Schwangerschaft ebenfalls im Beschäftigungsverbot.  Jetzt war der Plan, dass sie im Sommer abstillt (unsere Tochter ist dann ein Jahr) und wieder in Teilzeit arbeitet und mit Elterngeld Plus aufstockt.  Eigentlich war ...

Ladies and Gentlemen I have been employed in Germany since March 2023. My daughter was born on April 25, 2025. My maternity leave began on March 13, 2025, and is scheduled to last until June 19, 2025. However, my employer has offered a voluntary severance package that provides for a mutually agreed termination of employment with severance pa ...

Guten Tag, ich bin endlich wieder schwanger :) Leider hat es etwas länger gedauert als wir wollten und jetzt sind es zischen dem ersten Kind 20.08.2022 und dem Geschwisterchen 11.11.2025 drei Jahreswechsel geworden. Beim ersten Kind bekam ich den 12 Monate lang den Maximalwert des Elterngelds, da ich entsprechend verdient habe. Jetzt war ...

Ich komme nicht mehr mit... Ich beziehe EG plus. Kann mein Mann die Monate 13+14 Basis-EG beziehen?  Vielen Dank

Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ?    Danke und viele Grüße 

Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie hier unsere Fragen beantworten. Ich versuche mich kurz zu halten: - 1. Kind kam am 09.11.2023. Elterngeld Plus wurde für 24 Monate beantragt (auf Basis von Einkommen aus Festanstellung) - Im Jahr 2024 habe ich mich neben meiner Festanstellung (Elternzeit) selbstständig gemacht mit einem Kleingewerbe ...

Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...

Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.)  Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...