Fragen zum Elterngeld (Resturlaub einbauen/2. Kind bekommen)

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Fragen zum Elterngeld (Resturlaub einbauen/2. Kind bekommen)

Wir haben ein paar Fragen zum Elterngeldbezug. Leider konnte man uns vor Ort (Verwaltung) kaum verlässliche Auskünfte geben. 1. Wir wollen versuchen die Zeit zu Hause so lange wie möglich zu strecken. Wir haben folgendes vor: Lebensmonat 1 und 2 Mutterschutz (Beamtin mit vollem Gehalt). Lebensmonat 3 würde ich gerne meinen Resturlaub nehmen (einen vollen Lebensmonat des Kindes). Diesen Monat 3 würde mein Mann einen Elterngeldmonat machen). Monat 4-13 würde ich dann mein Elterngeld beziehen und mein Mann würde einen weiteren beliebigen Monat in dieser Zeit seinen 2. Elterngeldmonat nehmen. Wäre dies so ohne Nachteile beim Elterngeld möglich? So wäre die Elternzeit zumindest auf 13 Monate gestreckt. Wenn ich den 3. Lebensmonat Resturlaub nehme müssten wir den im Elterngeldantrag doch gar nicht auftauchen lassen und somit wäre dieser außen vor oder? 2. Wir haben vor (zumindest in der aktuellen Vorstellung) ein 2. Kind recht schnell nach dem 1. Kind zu bekommen. Eigentlich wollte ich gerne 2 Jahre zu hause bleiben. Sollte dann jedoch schnell das 2. Kind kommen dürfte man beim Elterngeld ja nur den Mindestsatz bekommen oder? (12 Monate vor der Geburt von Kind 2 kein Gehalt). Würde ich mit Kind 2 dann auch 2 Jahre zu hause bleiben hätte ich 3 Jahre kein Gehalt. Das würde finanziell nicht funktionieren (Beamte müssen ja zusätlich noch ihre priv. Krankenversicherung weiter zahlen). Können Sie mir erklären wann das 2. Kind geboren werden müsste wenn ich nach unter Punkt 1 genannter Konstellation zu hause bleibe? ET wäre 27.12.2015. Vielen vielen Dank für Ihre Hilfe. Auf diese speziellen Fragen konnten wir bisher keine Antwort bekommen.

von tantobi am 16.10.2015, 07:52



Antwort auf: Fragen zum Elterngeld (Resturlaub einbauen/2. Kind bekommen)

Hallo, 1. Ja, das geht 2. 15 Mo. nach Kind 1. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.10.2015



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Es wird Nachfragen geben zu LM 3. Setz den Urlaub ans Ende und nehme ganz normal 1-12. Ergebnis ist identisch, jedoch wesentlich papierärmer.

von Sternenschnuppe am 16.10.2015, 08:50



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Der Resturlaub muss bis mitte 2016 genommen sein, daher wird das glaube ich nicht funktionieren. Kommen da wirklich viele nachfragen? Mein Mann wird den LM3 ja Elterngeld beziehen, somit ist der Elterngeldbezug ja nicht mal unterbrochen, sondern lediglich "aufgeteilt".

von tantobi am 16.10.2015, 10:44



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Dein Bezug ist aber unterbrochen. Wieso musst Du den Urlaub bis Sommer 2016 nehmen ? Den kann man bis ins Folgejahr der Elzernzeit nehmen.

von Sternenschnuppe am 16.10.2015, 12:02



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Und das unterbrechen ist ein Problem? Ist ja eigentlich nicht unterbrochen. Monat 1 und 2 bin ich im Mutterschutz (bzw bekomme als Beamtin mein Gehalt weiter). Monat 3 bezieht mein Mann Elterngeld (und ich mache den Lebensmonat Urlaub) und Monat 4-13 beziehe ich Elterngeld. Mein Mann macht dann seinen 2. Monat mit mir gemeinsam in dieser Zeit. Aussage vom Arbeitgeber war das es klappen "müsste" und von der Verwaltung ebenfalls ein "müsste". Habe das Gefühl eine definitive Aussage zu bekommen ist echt schwierig.

von tantobi am 16.10.2015, 13:18



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Ich frage noch einmal : Warum den Urlaub verpulvern, den man, sofern benötigt, auch am Ende nutzen kann ( Eingewöhnung des Kindes, Krankheiten etc..) Deine weitere Frage habe ich ganz vergessen : Elterngeld aus dem ersten Jahr wird durch alten Lohn ersetzt. Erst danach zählt jeder Monat das Einkommen als das, was es ist. Mit Arbeit der Lohn, ohne eben 0€. Wenn Du sehr schnell schwanger wirst überschneiden sich Elterngeldende und Mutterschutz ja sogar ? Dann wäre der Urlaub eiterig erhalten ;-)

von Sternenschnuppe am 16.10.2015, 13:42



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Der Zweck des Monats Urlaub wäre es die Zeit zu Hause wenigstens von 12 auf 13 Monate zu strecken, wenn man es sich schon nicht leisten kann 2 Jahre zu hause zu bleiben. Ich plane nach der Elternzeit nur noch TZ arbeiten zu gehen. Wenn ich also nach der Elternzeit weiderkomme und dann direkt Urlaub anschließe würde ich für den Monat Urlaub ja nur das TZ gehalt bekommen oder?

von tantobi am 16.10.2015, 13:47



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Nein. Der wird so gezahlt wie er erarbeitet worden ist :-) Einige Arbeitgeber willigen auch ein den umzurechnen, also doppelte Tage für den Teilzeitlohn. Du verlierst davon keinen Euro.

von Sternenschnuppe am 16.10.2015, 14:03



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Ich bezweifel das es so wirklich sinnvoll ist. Zumal du auch nicht beliebig oft die Elternzeit "unterbrechen kannst, und ihr beide die 14 Monate Elterngeld bis zum 14ten Lebensmonat genutzt haben müsstet. Dein Mann muss eh mindestens 2 Monate nehmen, Du bekommst auf jeden Fall die beiden ersten Monate wo es Mutterschaftsgeld gibt abgezogen. Wenn es eine Frühgeburt wird auch mehr. Zumal ist die Mutterschaftsfrist nicht identisch mit den Lebensmonat - da wird es wohl eine Überschneidung geben. Und, Du bist zwar Beamtin, also quasie unkündbar, wenn Dein Mann aber kein beamter ist, kann er meines Wissens nach zwischen seinen beiden Monaten - theoretisch - gekündigt werden. Urlaub in den Elterngeld-Bezugsraum zu packen ist gelinde gesagt blöde. Weit mehr Zeit hättet ihr, wenn Du Monat 1-12 machst, dann dein Mann 13-14 und danach nimmst Du deinen Resturlaub. Erst recht wenn eine weitere Schwangerschaft geplant ist. Der Urlaub verfällt auch nicht solange Du Elternzeit hast, du verlierst da also nichts. Im Idealfall sollte der Geburtstermin für Kind2 dann nicht später als um den 14-15ten Lebensmonat von Kind1 liegen. Dann müsstest du nicht einmal den Urlaub "angreifen" sondern kannst ihn für die Elternzeit nach Kind 2 "aufsparen"

Mitglied inaktiv - 16.10.2015, 16:58



Antwort auf: Fragen zum Elterngeld (Resturlaub einbauen/2. Kind bekommen)

Solltst Du nicht rechtzeitig schwanger werden, was ja durchaus möglich ist, und du hast vor nach dem Elterngeldbezug Teilzeuit zu arbeiten, dann mache dieses um Gottes willen als Elternzeit-Teilzeit. Innerhalb der Elternzeit darfst du nämlich bis zu 30 Std arbeiten, der Kündigungsschutz ist bei euch zwar egal, aber, wenn Mutterschutz2 beginnt, hättest Du Anspruch auf das volle Mutterschaftsgeld wie bei Kind1 wenn Du dann die laufende Elternzeit unterbrichst. Das darfst Du nämlich Ausnahmsweise zum neuen Mutterschutz, und damit lebt dann der "reguläre" Vollzeitvertrag auf. Ohne das du einen Tag Vollzeit gearbeitet haben musst bei richtigem Timing. Änderst Du komplett auf Teilzeit um, bekämst Du aber nur Mutterschaftsgeld in Höhe des Teilzeit-Gehaltes.

Mitglied inaktiv - 16.10.2015, 17:03



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Ich habe vor nach der Elternzeit nur noch ca 60% arbeiten zu gehen. Dies muss ich meinem Arbeitgeber vorher mitteilen. Wenn ich nun Urlaub an die Elternzeit anschließe habe ich dann wirklich volles Gehalt für die Urlaubszeit? Wenn man bei uns z.b. 10 Tage Resturlaub aus der Vollzeit mit in die Teilzeit nimmt, bleiben es 10 Tage. Man "verschenkt" sozusagen die Stunden.

von tantobi am 16.10.2015, 19:17



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Diese 10 Tage müssen aber so vergütet werden, wie sie erarbeitet worden sind.

von Sternenschnuppe am 16.10.2015, 19:31



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Das ist nicht rechtens, der AG muss es umrechnen auf die dann tatsächliche Arbeitszeit! Weils einfacher ist mit 50% -> wenn du 10 Tage Resturlaub aus VZ hast, sind es bei 50% TZ 20 Tage.

von malini am 16.10.2015, 20:53



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Weiß Du jetzt schon das du auf keinen Fall mehr Vollzeit arbeiten willst, auch wenn Kind 2 Jahre ist, 3 Jahre? Und das beinhaltet auch Kind2. Nur mal so als Beispiel, Du bleibst nun wirklich bis Kind1 den ersten Geburtstag gefeiert hat daheim. In der Zwischenzeit wirst Du schwanger. Zwischen Ende Deiner Elterngeld-Monate und dem neuen Mutterschutz liegen 1,5 Monate oder gar auch 2 Monate. Willst Du die wirklich dann arbeiten? Und auf das weit aus höhere Mutterschaftsgeld verzichten? Wie wäre die Option dann daheim zu bleiben weil bezahlten Urlaub, dann das Mutterschaftsgeld wie bei Kind1 zu bekommen, und dann wieder für ein Jahr mit gleichem Elterngeld wie bei Kind1 daheim zu bleiben. Solte dann noch Urlaub von vor dem 1ten Kind und dem neu erworbenen im Mutterschutz 2 sein, könntest Du denn sogar dann erst nehmen. Und dich dann immer noch entscheiden ob Du Vollzeit arbeitest oder Teilzeit. Wie gesagt, änderst Du deinen Vollzeitvertrag auf Teilzeit, ohne das Du dich in Elternzeit befindest, dann löst Du den Vollzeitvertrag DAUERHAFT auf. Und verschenkst 40% des Mutterschaftsgeldes bei Kind2, ohne irgendeinen Mehrwert. gehst Du dagegen Teilzeit innerhalb der Elternzeit arbeiten, Und da ist es egal ob du das nach Kind1 oder nach Kind2 machst, dann ruht Dein Vollzeitvertrag solange. Da Du unter Elterngeld Plus fällst, könntest Du so - wenn ich das richtig verstanden habe - die Zeit bis ca Einschulung von Kind1 überbrücken. Und dann dir immer noch überlegen ob du dann dauerhaft Teilzeit machen willst oder doch wieder Vollzeit. IMO hast Du den Irrglauben vieler, das Elternzeit bedeutet das man nicht arbeiten darf. Das ist aber faktisch falsch. Man darf eben bis zu 30 Std dei Woche arbeiten ohne Verdienstgrenze. Wie viel man verdient spielt ab dem Moment wo es kein Elterngeld mehr gibt, keine Rolle mehr. Auch dann nicht wenn man weiterhin eben Elternzeit macht. Ich zB bin arbeiten gegangen ab dem 1ten Geburtstag von Sohnemann. Dann war das Elterngeld eben bei mir durch. Ab dann bin ich mit ca. 25-30 Std die Woche arbeiten gegangen - innerhalb der Elternzeit - bis Sohn 3 Jahre geworden ist. Seitdem arbeite ich, statt wie vor dem Mutterschutz, nicht mehr 40 Std sondern eben halt 30-35 Std. ich hätte auch meinen Vollzeitvertrag per Änderungskündigung schon zum ersten Geburtstag ändern können, nur wusste ich damals was wird wenn Sohn in den Kindergarten kommt? Hätten wir einen 45 Std Platz bekommen, dann würde ich evtl mehr arbeiten, nur den haben wir halt nicht. Konnte aber vorher niemand wissen und ich war heilfroh darüber das wirklich bedarfsgerecht ändern zu können. Und, 10 tage Urlaub sind 10 Tage Urlaub. IMO bekommst Du doch eh eine Gehalt und kein Lohn, Da ist es doch egal ob du nun 6 Std Urlaub rechnest oder 8 Std, unterm Strich bekommst Du für beide "Arbeitstage" den gleichen Schnitt.

Mitglied inaktiv - 16.10.2015, 20:59



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