Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frage zu Gehaltsberechnung bei Neueinstellung und sof. Beschäftigungsverbot

Frage: Frage zu Gehaltsberechnung bei Neueinstellung und sof. Beschäftigungsverbot

Kaffee-Tante

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin Ende Juni abgeschlossen und bin seit 1.7. im öffentlichen Dienst in einer Kita angestellt. Ich warte momentan noch auf die staatliche Anerkennung, was leider bis zu 3 Monate dauern kann. In der Zwischenzeit werde ich im Tarifvertrag in eine niedrigere Lohngruppe gestellt, d.h. ich bekomme weniger Gehalt, aber nur so lange, bis die Anerkennung da ist, und dann bekomme ich den Differenzbetrag zur eigentlichen Eingruppierung für Erzieher rückerstattet und werde höher eingruppiert. Nun bin ich schwanger und laut FÄ sollte ich wegen meiner Arbeit (Arbeit im U3-Bereich mit Babys) unbedingt schnell Bescheid geben, ich würde vom Arbeitgeber sofort ein Beschäftigungsverbot bekommen, da dies bei diesem Träger immer sofort gemacht wird. Jetzt habe ich aber Bedenken, dass ich finanziell im Nachteil sein könnte. Die Höhe des Gehaltsausgleich während BV errechnet sich ja am Durchschnitt der 3 vorherigen Monate, in meinem Fall also am 1. Gehalt für den Juni, da ich noch keine 3 Monate dort arbeite. Habe ich dann Pech gehabt und werde bei Eintreffen der Anerkennung nicht mehr hochgruppiert und bekomme auch keine Rückzahlung weil das BV-Gehalt dann schon feststeht? Das würde sich auch negativ auf das Elterngeld auswirken. Normalerweise müsste es ja so sein, ich bekomme das niedrigere Gehalt, dann BV und da auch das niedrigere Gehalt, dann staatliche Anerkennung und Höherstufung sowie Rückzahlung und ein neu berechnetes höheres BV-Gehalt, da es ja heißt, die Schwangere im BV darf nicht benachteiligt werden? Soll ich lieber warten, bis die Anerkennung da ist und alles berechnet und dann die SS mitteilen? Vielen Dank und freundliche Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, nach den gesetzl. Vorgaben soll der AG Sie umsetzen, der FA hat das nicht zu entscheiden. Ansonsten würden Sie doch nachträglich höher gruppiert u dann eben auch den Mutterschaftslohn höher bekommen. Liebe Grüße NB


mellomania

Beitrag melden

der arbeitgeber muss eine gefährdungsbeurteilung machen und er muss! dir einen andren arbeitsplatz zuweisen. büro, telefon etcpp. erst wenn er das nicht kann, dann erhälst du ein bv, VOM ARBEITGEBER. dein arzt hat damit rein gar nix zu tun. und es ist ja wohl dein risiko, wenn du die schwangerschft NICHT mitteilst und was sein sollte, nur wegen der paar euro. ich kann das nicht verstehen. solange deine immunitätslage nicht geklärt ist und die gefährdungsbeurteilung nicht durch ist, bleibst du zuhause, damit nix passiert. und jetzt willst du deine beförderung ode was auch imme abwarten nur wegen mehr geld? du setzt dich und dem kind einem risiko aus nur wegen geld? mannmann


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

In der Frühschwangerschaft ist bei einer möglichen Infektion mit einer Kinderkrankheit der Schaden maximal - je früher in der Schwangerschaft die Infektion, desto gravierender die Folgen. Am schlimmsten ist es um die 4. SSW. Dann riskierst du ein behindertes oder geistig retardiertes Kind oder eine Totgeburt oder spätere Sterilität für deine Höhergruppierung. Wenn dir das Geld das wert ist, dann behalte dein Geheimnis für dich und geh arbeiten. Das Risiko ist zwar gering, aber der mögliche Schaden könnte sehr schlimm sein. Dafür tut der Gesetzgeber ja so viel um werdende Mütter zu schützen. Aber er zwingt dich nicht dich schützen zu lassen. Die Folgen trägst du, das Kind und deine Familie zuallererst.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag,  ich befinde mich gerade in einer verzwickten Situation. Ich wurde von meinem Arzt sofort nach Feststellung der Schwangerschaft aufgrund einer Vordiagnose in das Beschäftigungsverbot geschickt. So war ich von jetzt auf gleich aus meinem Beruf raus. Allerdings befinde ich mich gerade in einer Weiterbildung, welche im Februar 2026 been ...

Guten Abend bzw Guten Morgen, Ich befinde mich in folgender Situation und bin über fachlichen Rat sehr dankbar: Ich bin in SSW8 schwanger und aktuell krankgeschrieben. Nächster geplanter Schritt ist ein individuelles beschäftigungsverbot ab SSW 11 aus triftigen Gründen, bereits mit Ärztin abgeklärt. Soweit so gut. Arbeitgeber weiß aktuell noch ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in der 12. SSW und wurde seit dem 27.10. – mit Bekanntgabe meiner Schwangerschaft – durch meinen Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot versetzt. In diesem Zusammenhang habe ich zwei Fragen: -Bemessungsgrundlage der Gehaltsfortzahlung:  orientiert sich die weitere Gehaltsauszahlung am durch ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir bei meinem Anliegen behilflich sein. Ich arbeite derzeit als fachliche Leitung in einer Praxis, und in meinem Arbeitsvertrag sind die Bedingungen für diese Position festgelegt. Nun bin ich schwanger und werde voraussichtlich in ein betriebliches Beschäftigungsverbot geschickt.   Mir wurde ...

Liebe Frau Bader,  ich habe von meiner Frauenärztin ein ärztliches Beschäftigungsverbot erhalten. In diesem Zusammenhang möchte ich gern klären, welche Gehaltsbestandteile während des Beschäftigungsverbots weiterhin zu berücksichtigen sind. Konkret geht es um folgende regelmäßig gewährten Leistungen, die monatlich auf meiner Gehaltsabrechnu ...

ich bin 31 Jahre alt und in Hessen als Förderschullehrerin verbeamtet. Seit der Geburt meiner Tochter am 21.05.2025 befinde ich mich derzeit in Elternzeit. Nun bin ich erneut schwanger. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Frage: Besteht die Möglichkeit, die laufende Elternzeit vorzeitig zu beenden, um wieder in den Dienst zurückzukehren u ...

Hallo,  Mein 3tes Kind wurde am 4.9.24 geboren. Seitdem war ich bis zum 3.8.25 in Elternzeit. Davor bereits im Beschäftigungsverbot mit einem Gehalt von 30h. Im August bin ich in Vollzeit wiedereingestiegen und habe Urlaub abgebaut bis inkl. 11.10.25 danach sollte ich Überstunden in Vollzeit abbauen und ab dem 22.10. wieder in Persona arbeit ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...

Guten Tag Frau Bader,  seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%.  Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...

Ich bin aktuell schwanger und der Vater meines Kindes ist finnischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Finnland. Ich plane, während der Schwangerschaft so früh wie möglich zu ihm zu ziehen und das Kind dort zur Welt zu bringen. Ich bin aktuell in Deutschland angestellt und gesetzlich krankenversichert. Für meinen Fall stellen sich daher mehrere Frag ...