F-Insolvenz,lt.Info wird ALG nicht auf Elterngeld angerechnet,Neuerung 2013 EG

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: F-Insolvenz,lt.Info wird ALG nicht auf Elterngeld angerechnet,Neuerung 2013 EG

Sehr geehrte Fr. Bader, ich bin SS in der 14W., meine Firma geht Pleite, man spricht schon vom Aufhebungsvertrag der uns vorgelegt werden soll, keine Ahnung ob ich den Unterzeichnen soll, den es gibt keine Ausweichmöglichkeit mich in eine Nachbarschaftsfil. die Übernommen wird zu setzen da alle Fil. zu gemacht werden.Lt.Schreiben vom Insolvenzverwalter kann er uns auch verkürzt kündigen (3Monate) wenn wir den Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben.Doch es wird dann wohl keine Lohnfortzahlung statt finden.Wenn ich noch im Arbeitsverhältnis bin und kein Gehalt bekomme,hilft mir da das Arbeitsamt schon mit ALG? Zahlt das Arbeitsamt überhaupt ALG wenn ich denn Aufhebungsvertrag Unterschreibe, zweck kompletter Firmeninsolvenz? Noch dazu wurde mir von profamilia gesagt das ALG nicht beim Elterngeld angerechnet wird.Warum ist da so? Jetzt sind schon wieder Neuerungen im Elterngeld ab 2013, mein Knirps kommt wenn alles gut geht im Februar zur Welt. Die ab Januar Entbinden sollen finanziell auch wieder schlechter gestellt sein! Welche Lohnsteuerklasse wäre den vorteilhafter bei den Neuerungen?.Ich war bis jetzt immer fleißig und hab immer gearbeitet, nun verliere ich meine Fil.,mein Arbeitsplatz und finanziell hab ich den absoluten Einbruch.Über eine Transfergesellschaft von 6Monaten soll jetzt noch gesprochen werden,aber der IV meinte dazu im Schreiben, dafür reiche das Geld nicht mehr! Ich stehe da und weiß nicht weiter, sollte mein Doc auf Grund meiner Risikoschwangerschaft mir komplett Beschäftigungsverbot geben, dann bekomme ich nicht mal ALG und müsste zum HartzV-Amt.Da wurde mir aber auch von profamilia gesagt, da mein Freund verdient, knapp über 1200€ stünde mir nichts mehr zu. Er kann gerade mal so seine Ausgaben decken, Unterhalt für seine 2 Kinder und seine Unkosten (er hat kaum 100€ für sich mal im Monat). Und ich und mein Sohn (8 Jahre) müssen ja auch von irgendwas Leben,bzw.auch der kleine gemeinsame ungeborene Knirps.Das kann doch nicht sein das man so an die Wand gestellt ist wenn einer von beiden die Arbeit verliert.Wozu geht man den die ganzen Jahre arbeiten um danach total an die Wand gestellt zu werden.profamilia meinte ich könnte die Erstausstattung beantragen, aber ich weiß noch nicht mal wie es so weiter gehen soll? Frau Bader merken sie meine Not, ich bin total verzweifelt. Ich hab mein Partner mit viel Kraft und erspartem Geld im letzten Jahr vor der Privatinsolvenz gerettet, um uns ein gemeinsamen guten Start zu ebnen. Leider ist kaum ein Cent vom ersparten übrig geblieben. Wer kann mir jetzt helfen? Ich bedanke mich schon im voraus und erwarte gespannt auf ihre Antwort. Mit freundlichen Gruß Moika

von Moika am 17.08.2012, 10:29



Antwort auf: F-Insolvenz,lt.Info wird ALG nicht auf Elterngeld angerechnet,Neuerung 2013 EG

Hallo, wenn die Firma schließt, wird man Ihnen kündigen, dann sind Sie arbeitslos. Hierzu braucht der Insolvenzverwalter/ AG die Zustimmung der Aufsichtsbehörde, wenn Sie schwanger, im EU oder Mutterschutz sind. Wenn dies nicht geschieht, können Sie kündigen, Vorteile haben Sie dadurch nicht. Wenn Sie nicht kündigen, läuft der EU (falls Sie schon drin sind) erst einmal weiter. Reden Sie dann aber lieber mit der KK, damit Ihnen keine Unannehmlichkeiten entstehen (faktisch sind Sie ja nicht mehr im EU). Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht, diese kann vertraglich vereinbart sein, ansonsten erhält m an sie nur, wenn man dies mit dem AG vereinbart ist oder man sich gerichtlich vergleicht. Bei Insolvenz erhält man idR keine Abfindung. Mit dem Ende des Vertrages endet auch der EU. Sie haben dann keine Ansprüche auf beitragsfreie KK + Sozialversicherung mehr. Sie können sich dann beim Arbeitsamt melden, Arbeitslosengeld + beitragsfreie KK erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass Sie eine Unterbringung des Kindes nachweisen müssen. Bei der Erziehungsgeldstelle muss es angegeben werden, wenn Sie Leistungen vom AA beziehen, da sich dies möglicherweise auswirkt. Wichtig ist, dass Sie sich sofort nachdem Sie von der Insolvenz erfahren haben, melden, sonst können Sie Streichungen des Arbeitslosengeldes haben. Bezüglich des MGs ist der Zeitpunkt des Beginns des Mutterschutzes wichtig. Wenn Sie da noch im Arbeitsverhältnis standen, erhalten Sie ganz normal MG. Wenn nicht mehr, erhalten Sie MG von der KK in Höhe des Arbeitslosengeldes (falls Sie welches erhalten). Wenn die Firma von einer anderen übernommen wird, bleibt Ihr Vertrag bestehen und Sie müssen nichts unternehmen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.08.2012



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