Frage: Erziehungsgld Berechnungsgrundlage

Hallo, leider habe ich nicht die passende Antowrt in diesem Forum gefunden und stelle sie deshalb hier. Ist es richtig das für die Berechnung des EG das Einkommen vom Vorjahr angenommen wird? Das scheint mir ein wenig unlogisch da ich ja nicht arbeiten gehe (bzw. nicht gehen kann, Arbeitsplatz ist 350km entfernt) und damit quasi nur Unterhalt und Kindergeld bekomme (wären ca. 450 Euro gesamt). Davon kann man kaum leben und ich möchte Sozialhilfebezug vermeiden.

Mitglied inaktiv - 14.09.2004, 14:00



Antwort auf: Erziehungsgld Berechnungsgrundlage

Hallo, Für die Feststellung des pauschalierten Jahresnettoeinkommens werden die Einkünfte aus dem Kalenderjahr vor der Geburt (Erstantrag) bzw. aus dem Kalenderjahr der Geburt (Zweitantrag) zugrundegelegt. Damit wird zur Vereinfachung des Berechnungsverfahrens auf einen abgeschlossenen Zeitraum abgestellt. WICHTIG: Bei der berechtigten Person werden nur die Erwerbseinkünfte oder Einkünfte aus Entgeltersatzleistungen berücksichtigt, die während des Erziehungsgeldbezugs vorliegen. Vorherige Erwerbseinkünfte oder Entgeltersatzleistungen bleiben unberücksichtigt. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.09.2004



Antwort auf: Erziehungsgld Berechnungsgrundlage

Danke für die schnelle Antwort, das bedeutet also das es keine Ausnahmen gibt und ich anderweitig Geld beantragen muss? (dann habe ich es vorher doch richtig verstanden, fand es aber ziemlich unlogisch weil ich de rMeinung war das der Gang zum Sozialamt eigentlich zu vermeiden sei.....wer auch immer sich diese Regelung ausgedacht hat :o( ) Viele Grüße Natascha Appelhans

Mitglied inaktiv - 14.09.2004, 15:12



Antwort auf: Erziehungsgld Berechnungsgrundlage

hallo, ich habe gelesen, wenn das einkommen min.20% unter dem Vorjahr liegt, und man es bei der Erziehungsgeldstelle einreicht, dann wird es auch berücksichtigt. Meine Bekannte hat dies auch durchbekomen. LG Tina

Mitglied inaktiv - 14.09.2004, 20:32



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