Sehr geehrte Frau Bader, leider habe ich im Nachhinein festgestellt, dass ich mir mit meinem festgelegten Antrag auf ein Jahr Elternzeit womöglich Freiräume für später genommen habe. Nach einem Jahr Elternzeit bin ich in Teilzeit (30 Std.) in den Beruf zurückgekehrt. Bestünde denn nun auch für mich rein rechtlich die Möglichkeit, später (z.B. wenn mein Kind in die Schule kommt) noch einmal Elternzeit zu beantragen (wie sähe es dann mit der SV etc. aus?) oder geht das wirklich nur, wenn man von vornherein 24 Monate Elternzeit nimmt und das 3. Jahr Elternzeit (vom Arbeitgeber genehmigt) auf später verschiebt? Vielen Dank!
von Weltgeist am 22.06.2015, 12:17