Sehr geehrte Frau Bader, ich benötige dringend Ihren rechtlichen Rat. Ich bin Beamtin der Berliner Verwaltung. Meine Tochter kam am 07.12.13 zur Welt. Ich war zunächst ab dem 07.12.13 bis zum 07.10.14 nach Einreichung meines Antrages in Elternzeit. Dann musste ich die EZ bis zum 07.12.14 verlängern, da ich erst ab dem 08.12.14 einen Kitaplatz erhalten habe. Im Anschluss habe ich vom 08.12.14 bis zum 31.01.15 Resturlaub für die Kita-Eingewöhnungszeit meiner Tochter genommen. Seit dem 02.02.15 gehe ich nun wieder in Vollzeit arbeiten. Nun gibt es jedoch Probleme in der Kita, da die Kleine stundenlang weint und die Erzieherin streikt. Ich möchte daher doch noch einmal für ca. 5 Monate EZ nehmen. Nun stellt sich mir jedoch die Frage, ob ich bei meinem Dienstherrn trotz meiner Unterbrechung (Urlaubszeit und jetziger Arbeitsaufnahme) erneut Elternzeit beantragen kann? Was sagen Sie zu dazu? Habe ich gute Chancen, dass mir die EZ bewilligt wird? Was sollte ich beim Beantragen des neuen Elternzeitraums beachten? Für Ihre fachliche Antwort bedanke ich mich im Voraus. Mit freundlichen Grüßen M.
von Marti-Matt am 02.02.2015, 18:04