Erneute Schwangerschaft in der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Erneute Schwangerschaft in der Elternzeit

Hallo guten Tag, Ich komme gleich auf denn Punkt. Mein Sohn wurde am 20.09.19 geboren ( wegen einer FG war ich bereits seit 05.01.19 im BV ) meine Elternzeit geht noch bis zum 02.04.21. Heute habe ich erfahren, das ich erneut schwanger geworden bin. Ich möchte gerne wieder 1 1/2 Jahre Elternzeit nehmen. Muss ich dies sofort meinem Arbeitgeber mitteilen? Und, habe ich jetzt ein Kündigungsschutz? Wie läuft das mit dem Geld weiter? Vielen Dank im Voraus.

von LeFyNi am 11.07.2020, 18:17



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft in der Elternzeit

Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Damit endet automatsich auch eine ZT-Tätigkeit in der EZ (wenn diese nur für die EZ vereinbart ist).Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbot zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist. Das Gesetz sieht vor, dass, wenn man schwanger ist, dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilt. Auch wenn man in Elternzeit ist. Es sieht aber keine Sanktion vor, wenn man es erst später tut. Sicherlich sollte man aber so zeitig Mitteilung machen, dass der Arbeitgeber planen kann. Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Es ist sinnvoll, sich EG-Plus von einem vorherigen Kind vor der Geburt auszahlen zu lassen (geht ab Monat 13). Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.07.2020



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft in der Elternzeit

EG wird wieder nach dem Einkommen der 12 Monate vor der Geburt, wobei die Monate ausgeklammert werden wo du Mutterschaftsgeld bekommen hast. Und längstens 14 Monate EG. Falls du also nur Basis-EG beziehst solltest du dringend den letzten Monat in EG Plus ändern lassen, für Juli klappt das ja nicht mehr. ich würde es aber probieren, also Montag direkt ans Telefon. So hast du weniger Nullrunden. Den ich denke nicht das du planst in der EZ zu arbeiten, oder? Falls da doch was mit dem AG vereinbart war, umso besser, das würde dein neues EG erhöhen. Den auch wenn du bereits EG Plus bekommst, alles ab dem 15ten Lebensmonat bis zum neuen Mutterschutz wird mit 0 € in das das neue EG einfließen. Gehen wir von EG Plus aus, und das du aktuell etwa in der 5ten SSW bist, wären Dezember und evtl Januar - je nach Beginn des Mutterschutzes - mit 0 € im neuen EG. Mit Basis-Eg wären es eben bis zu 2 Nullrunden mehr. Mal so grob überschlagen da keine genauen Daten. Ein BV in der jetzigen Schwangerschaft ist nur Thema wenn du mit deinem AG vereinbart hattest in der EZ zu arbeiten. Dann könnte es über die vereinbarte TZ-Beschäftigung eines geben. Vorzeitig beenden um ins BV zu gehen ist nicht möglich da der AG der Verkürzung in dem Falle zustimmen muss. Zum neuen Mutterschutz, der ja noch in der laufenden EZ beginnen wird, unbedingt die EZ beenden. Das musst du selbst aktiv machen. Damit bekommst du dann das volle Mutterschaftsgeld. Ansonsten gibt es deutlich weniger. AG kann das auch nicht verbieten. Das was an EZ vom ersten Kind nicht genommen werden konnte, kannst du später nehmen. Hast Zeit bis das Kind 8 Jahre alt wird. Und nein, du musst dem AG nicht sofort Bescheid geben. Solltest aber der der Fainess halber nicht erst am ersten Arbeitstag nach der EZ verkünden oder zum neuen Mutterschutz. Kannst also in Ruhe die erste kritische Zeit abwarten. Kündigungsschutz hast du ab sofort, aktuell noch wegen der EZ, nach der EZ wegen der Schwangerschaft bzw bereits neuen Mutterschutz und gegebenenfalls erneuter Elternzeit. Ach ja, solltest du das EG auf die 1,5 Jahre gesplittet haben, lasse das unbedingt zum neuen Mutterschutz auszahlen. Du kannst das was noch nicht genommen wurde dann nachträglich in Basis ändern lassen. Ansonsten würde das EG mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet werden, wäre doch blöde oder?

von Felica am 11.07.2020, 19:34



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft in der Elternzeit

Bezieht du Basis EG oder EG plus Wann beginnt Mutterschutz Kind 2 Grundsätzlich zählen wieder die 12 Monate vor Geburt. Monate mit EG bezug bis zum 12. Lebensmonat bei Basis bzw 14. Lebensmonat werden ausgeklammert, Monate mit Mutterschaftsgeld auch. Alle anderen Monate zählen mit 0€ Bsp. 09/19 - 09/20 bzw 11/20 zählt wie bei Kind 1 weil Elterngeld

Mitglied inaktiv - 11.07.2020, 19:35



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft in der Elternzeit

Also ich beziehe Elterngeld Plus bis zum 02.04.21. Der voraussichtliche ET ist am 30.03.21. Also wäre es jetzt schonmal gut, mich mit meiner Schwangerschaftsbeaterin zu unterhalten?

von LeFyNi am 11.07.2020, 19:59



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft in der Elternzeit

Das Ende der Elternzeit ist ungewöhnlich: gut eineinhalb Jahre nach Geburt. Hast Du dich verschrieben? Normal würden eineinhalb Jahre Elternzeit 18 Monate nach der Geburt enden, also am 19. Februar.

von Andrea6 am 12.07.2020, 12:50



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Erneute Schwangerschaft während Elterngeldbezug

Liebe Frau Bader, Ich habe 4 Monate lang BasisEG bezogen und 16 Monate EG Plus. EG und Elternzeit enden eigentlich im Mai. Wir wollen gerne ein 2. Baby. Da ich in der Pflege arbeite, werde ich sofort ins Berufsverbot geschickt bei einer Schwangerschaft. Wie sieht das mit dem EG aus? Würde ich bei einer erneuten Schwangerschaft genau das gle...


Teilzeit in Elternzeit/ erneute Schwangerschaft

Guten Tag, Ich bin aktuell in Elternzeit (beantragt bis 24) und wollte ab September wieder Teilzeit arbeiten gehen. Allerdings stellt sich mein Arbeitgeber nun quer, mich für 3 Monate wieder einzustellen. ( ich wäre ab Dezember wieder in Mutterschutz). Darf mein AG mir die Arbeit für die 3 Monate von September bis Ende November verwehren? I...


Elternzeit / Teilzeit /erneute Schwangerschaft

Sehr geehrte Frau Bader, eventuell können Sie mir bei meinen Fragen weiterhelfen ? Ich befinde mich ab September im 3ten Jahr Elternzeit, bekomme kein Elterngeld mehr. Ich würde gerne, wieder in Teilzeit arbeiten gehen. Sollte ich dann erneut schwanger werden, bekäme ich dann bei einem Beschäftigungsverbot wieder das errechnete Gehalt ? ...


Muttschaftsgeld in Elternzeit _ Erneute Schwangerschaft

Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte folgende Frage: Meine Tochter kam im Juli 2020 zur Welt. Ich habe drei Jahre Elternzeit beantragt (bis Juli 2023). Seit Januar diesen Jahres habe ich einen 450-Euro Job. Nun bin ich erneut schwanger und unser Kind kommt im Dezember diesen Jahres zur Welt. Nun bekomme ich laut Krankenkasse Mutterschaftsgel...


erneute Schwangerschaft in der Elternzeit, wie schaut das Arbeitsverhältnis

Guten Abend Frau Bader, ich befinde mich aktuell in Elternzeit und bin nun erneut Schwanger geworden. Ich gehe aktuell bei meinem Arbeitgeber (bei dem ich Vollzeit angestellt bin) auf 520 Euro Basis arbeiten. Es ist so das ich durch die aktuelle Schwangerschaft meinem Minijob (Nachtdienste) nicht ausüben darf, dass heißt es würden zu meinem ...


Erneute Schwangerschaft kurz vor Ende der Elternzeit - Beschäftigungsverbot

Hallo, erstmal möchte ich mich für ihre Arbeit bedanken Frau Bader. Kurze Hintergrundinformation: Meine Frau war offiziell bis Ende Februar in Elternzeit. Während der Elternzeit hat sie in den letzten 4 Monaten als Minojobberin gearbeitet. Ab März sollte sie dann in „Teilzeit“ arbeiten


Erneute Schwangerschaft in Elternzeit - wer zahlt bei BV?

Guten Tag Frau Bader, ich hätte gerne eine rechtliche Meinung von Ihnen. Ich bin noch bis zum 08.08.2023 in Elternzeit und erhalte auch bis zu diesem Tag noch Elterngeld. Ich habe ein unbefristetes Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst. Bei uns ist es so, dass man sich ca. 3 Monate vor Wiederaufnahme des Dienstes an das Personalamt w...


Teilzeit in Elternzeit und erneute Schwangerschaft

Liebe Frau Bader, ich bin aktuell in der 32SSW mit meinem zweiten Kind. Aufgrund eines medizinischen Beschäftigungsverbotes hat mir meine Personalabteilung geraten die Elternzeit - 2Jahre- für meinen ersten Sohn (Ende 2021 geboren) vorzeitig zu beenden, da Beschäftigungsverbot und Elternzeit nicht parallel laufen kann. Ich habe jetzt ca 1 Jahr 5...


Erneute Schwangerschaft während TZ-Arbeit in EZ

Guten Tag Frau Bader, ich bin Angestellte Zahnärztin. Während meiner ersten Schwangerschaft und der Stillzeit befand ich mich im Beschäftigungsverbot. Im Anschluss habe ich 3 Jahre Elternzeit eingereicht um während dieser in Teilzeit zu arbeiten (zuvor Vollzeit beschäftigt). Ich beginne zunächst stundenweise wieder zu arbeiten mit langsamer ...


Arbeitszeitvertrag erneute Schwangerschaft

Guten Abend, ich arbeite zurzeit im Gruppendienst der Jugendhilfe in Teilzeit (während meiner Elternzeit) Meine Elternzeit endet am 28.06.24. mein Zusatzvertrag für die Teilzeit endet am 31.07.24. Danach greift mein ursprünglicher Vollzeitvertrag mit Schichtarbeit. Nun denken wir über ein zweites Kind nach. Jedoch habe ich Bedenken, dass ich...