Erneut schwanger in Elternzeit- Beschäftigungsverbot- wieviel Gehalt?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Erneut schwanger in Elternzeit- Beschäftigungsverbot- wieviel Gehalt?

hallo, ich hab diese Frage hier schon einmal gelesen, ich bin noch in Ez bis 14.Sep. 2015 bin jetzt Schwanger hab also automatisch am 15 schon Beschäftigungsverbot. Ich habe aber schon im Mai auf bitten meines Arbeitgebers einen Antrag gestellt das ich ab 15. Sep. nur noch auf 20h basis Arbeiten möchte. Ich bin irritiert steht mir nicht das gleiche gehalt zu im BV wie vor der Schwangerschaft also das für 35h? Ich hab doch noch garnicht für 20h gearbeitet lg nadine

von nilapeyton am 15.07.2015, 13:46



Antwort auf: Erneut schwanger in Elternzeit- Beschäftigungsverbot- wieviel Gehalt?

Hallo, hat der AG dem denn zugestimmt? Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne Bv bekämen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.07.2015



Antwort auf: Erneut schwanger in Elternzeit- Beschäftigungsverbot- wieviel Gehalt?

Jein, wenn der Ag den Antrag genehmigt udn alles unter fach ist, dann bekommst du das Gehalt im BV über 20 Std. Wenn der AG ablehnt bzw noch nicht alles fest geklärt ist, dann das über die 35 Std. In einem BV bekommt man immer das, was man auch ohne bekommen würde. Und normalerweise wärst du ja dann im September - wenn du jetzt nicht schwanger geworden wärst, auch nur 20 Std arbeiten gegangen bzw würdest gehen.

Mitglied inaktiv - 15.07.2015, 20:10



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