Hallo, meine Freundin hat 2 Jahre Elternzeit genommen, im zweiten Jahr war ihr so langweilig Zuhause, das sie vor 2 Monaten bei Ihrem Arbeitgeber einen Minijob (450€) angenommen hat, zuvor hatte sie dort eine Vollzeitstelle. Nun planen wir ein weiteres Kind. Wo sie noch Vollzeit angestellt war, durfte sie ab dem Tag wo sie Ihren AG von der Schwangerschaft erzählt hat nicht mehr arbeiten, wegen Lärm und schwer tragen (Beschäftigungsverbot) und wurde vom AG freigestellt aber voll weiter bezahlt (Entgeltfortzahlung). Ist die Entgeltfortzahlung bei einen Beschäftigungsverbot bei einen 450€ Job auch möglich, obwohl man noch in der Elternzeit ist? Das Elterngeld wurde nur im ersten Jahr bezogen. Im Vertrag steht noch: Das jeweils befristete Arbeitsverhältnis endet nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, ohne das es des Ausspruches einer Kündigung bedarf. Danke.
von nexttime am 09.06.2016, 19:41