Sehr geehrte Fr. Bader, ich möchte nach der Geburt meines Sohnes (Stichtag: 25.08.2014) einen Antrag auf Elternzeit bei meinem AG über 2 Jahre stellen. Ich habe bisher eine 20-Std.-Stelle gehabt.Zu dem Antrag auf Elternzeit möchte ich gerne auch schreiben, dass ich nach 14 Monaten wieder 20 Std. arbeiten möchte. Wie muss ich das formulieren und ist das, sobald ich diesen Antrag auf Arbeit während der Elternzeit gestellt habe auch definitiv rechtsverbindlich? Vielen Dank für die Antwort! Mit freundlichen Gruß Iris
von Kindsmutter am 28.07.2014, 14:20