Dann versuche ich meine Frage neu zu stellen! Also nach Geburt meines Kindes, möchte ich 1 Jahr Elternzeit nehmen! Was wäre allerdings wenn ich gegen Mitte/Ende der Elternzeit wieder schwanger wäre?? Normalerweise wenn die EZ endet muss ich wieder arbeiten gehen! Da ich aber jetzt Beschäftigungsverbot habe, gehe ich davon aus, dass ich wieder BV bekomme und nach dem 1 Jahr EZ nicht arbeiten gehen kann! Also welches Geld steht mir dann zu, wenn ich kein Elterngeld mehr bekomme, sondern wieder schwanger im BV bin? Bekomme ich dann wieder mein normales Gehalt vom Arbeitgeber?
von Tatjana am 24.10.2012, 10:17