Lexi2014
Sehr geehrte Frau Bader, ich erwarte mein 2. Kind am 03. Dezember 2016. Unser 1. Kind kam am 05.05.2014. Ich bin dann am 04.05.2016 wieder in meinen Beruf zurück aber als "Teilzeit in Elternzeit" für 4 x 4 Std. Nun muss ich spätestens nächste Woche -fristgerecht- meinen Elternzeitantrag einreichen, da mein Mutterschutz am 22.10.2016 beginnt. Kann ich in diesem Schreiben meine Elternzeit für 2 Jahre, statt am voraussichtlich 2.12.2018 auch am 04.02.2019 enden lassen? Da ich erst im Januar/Februar auf einen Kita-Platz hoffen kann. Es wäre mir persönlich auch lieber, da ich die Weihnachtszeit noch mitnehmen könnte, da ich nicht genau weis wie es mit 2 Kindern wird und ich auch nicht weis wo genau ich dieses Mal eingesetzt werde. Mein Plan dieses Mal sieht wieder "Teilzeit in Elternzeit" vor aber nur max. 12 Std. Woche, da der "Große" dann auch in die Schule kommt. Vielen lieben Dank und herzliche Grüße
Hallo, 1. Den Antrag müssen Sie eine Woche nach der Geburt stellen 2. Man kann ein indiv. Datum angeben Liebe Grüße NB
sternenfee75
Das 2. Kind ist doch noch gar nicht da.Den Antrag muss man erst nach der Geburt abgeben, vorher weiß man ja auch noch nicht das Geburtsdatum. Rechnerisch beginnt die EZ zwar ab Geburt, die Frist mit den 7 Wochen vorher Fallen in den Mutterschutz
Lexi2014
@Sternenfee75 Stimmt ich muss erst 7 Wochen vor Beginn der EZ den Antrag stellen! Da hab ich mich vertan! Dankeschön für den Hinweis. Beantwortet leider nicht meine Frage, ob man die EZ um beliebe Monate verlängern kann oder nicht. Gruß
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