Sehr geehrte Frau Bader,
seit 04.10.2013 bin ich in Elternzeit, zuerst zwei Jahre mit meiner ersten Tochter und im Moment im 2ten Jahr meiner zweiten Tochter.
Ich hatte gehofft nun nach Ende meines 2. Jahres Elternzeit meiner zweiten Tochter wieder mit meiner Arbeit auf Teilzeit beginnen zu können.
Leider gibt es keine Möglichkeit bei meinem Arbeitgeber auf Teilzeit anzufangen, deshalb habe ich zwei Fragen an Sie:
1. Pro Kind stehen mir jeweils 3 Jahre EZ zu. Da ich für beide Töchter bisher nur zwei Jahre genommen habe sollten mir in Summe noch 2 Jahre zu stehen. Das 2. Jahr EZ meiner ersten Tochter hatte ich damals für den Mutterschutz unterbrochen und anschließend das 1.te Jahr EZ für meine zweite Tochter genommen.
Kann ich nun meine EZ um 2 Jahre verlängern?
2. Ist meine Arbeitgeber lt. TzBfG nicht gesetzlich verpflichtet mich auf Teilzeit zu beschäftigen?
Vielen Dank
Monika Sollacher
von
SollacherM
am 12.07.2017, 10:50
Antwort auf:
Elternzeit verlängern
Hallo,
1. Für KInd 1 nur, wenn der AG zustimmt
2. Wenn der Betrieb mehr als 15 AN hat u keine betriebl. Gründe entgegenstehen, ja
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.07.2017
Antwort auf:
Elternzeit verlängern
Wieviele Mitarbeiter hat dein Arbeitgeber?
von
sterntaler82
am 12.07.2017, 10:52
Antwort auf:
Elternzeit verlängern
ca. 2000 Weltweit
von
SollacherM
am 12.07.2017, 10:59
Antwort auf:
Elternzeit verlängern
Dann verlängere deine Elternzeit um die zwei jahre du hast ein recht auf Teilzeit in der Elternzeit ab 15 Mitarbeiter. Kann er das njcht muss er dir erlauben wo anders in der Elternzeit Teilzeit bis zu 30stunden zu arbeiten und du hättest anrecht auf alg 1 bis du was hast
von
sterntaler82
am 12.07.2017, 11:19
Antwort auf:
Elternzeit verlängern
Danke für die Antwort. Dann werde ich das machen.
Was meinst Du mit "du hättest anrecht auf alg 1 bis du was hast"? Was ist alg1?
von
SollacherM
am 12.07.2017, 11:29
Antwort auf:
Elternzeit verlängern
Arbeitslosengeld 1
von
sterntaler82
am 12.07.2017, 13:18