Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit verlängern

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit verlängern

Janine222

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Hallo Mein Sohn kam am 27.11.2015 auf die Welt, Elternzeit habe ich 2 Jahre beantragt und das Elterngeld wird auf 2 Jahre ausbezahlt. Jetzt bleibe ich aber doch noch ein weiteres Jahr daheim.Ich weiss dass ich in dem 3.Jahr kein Geld mehr bekomme aber wie muss ich das meinem AG melden?Reicht da der Brief mit der Info ein Jahr draufzulegen? Wie ist das eigentlich wenn ich jetzt innerhalb der kompletten 3 JAHRE wieder schwanger werde (ist geplant),was bekomme ich dann an Elterngeld?Ich habe ja nicht gearbeitet in den 3 Jahren...Für das zweite Kind will ich dann auch wieder mind.2 Jahre in Elternzeit gehen also quasi direkt an die *alte* Elternzeit dranhängen sofern es sofort klappt. Ich hoffe sie können mir weiterhelfen :-) Liebe Grüsse Janine


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ja, Sie müssen es ihm nur mitteilen, er muss dann nicht zustimmen. 2. Sie müssen dann die alte Elternzeit, falls Sie noch drin sind, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes beenden und bekommen das volle Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber. die Höhe des Elterngeldes bemisst sich dann nach den letzten zwölf Monaten vor der Geburt. D.h., umso länger Sie gearbeitet haben, umso höher ist das Mutterschaftsgeld. Liebe Grüße NB


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