Sehr geehrt Frau Bader, ich habe für meinen ersten Sohn Elternzeit für zwei Jahre beantragt 08/2013. Nun würde ich diese gerne verlängern bis zur Geburt meines zweiten Kindes 11/2013. Kann ich an einen Brief für meinen Arbeitgeber die Verlängerung der Elternzeit bis zu Beginn der Mutterschutzfrist beantragen oder soll ich erst die Verlängerung der Elternzeit um ein weiteres Jahr und in einem separaten Brief die Unterbrechung der Elternzeit wegen einer erneuten Schwangerschaft mitteilen, so dass ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe???? Haben Sie da vielleicht einen Musterbrief????
von hoppelhäschen am 23.05.2013, 21:12