nonhalema82
Werte Frau Bader, Am 10.11.2015 wurde mein Sohn geboren. Vor dem Mutterschutz ging ich bereits in Urlaub. Auf Anraten des Arbeitgebers. Am 31.10.2015 ist mein Arbeitsvertrag ausgelaufen. Ich bin nach der Geburt für 1 Jahr in Elternzeit gegangen. Man ließ mich bis vor kurzem in dem Glauben dass ich dann wieder eingestellt werde. Dies geht nun doch nicht mehr. Leider haben wir dies nicht schriftlich festgehalten. Man behält nun meine Vertretung in Anstellung. Ohne Job bekomme ich keinen Betreuungsplatz und ohne den Platz keinen Job. Nun läuft meine Elternzeit aus und ich stehe komplett ohne alles da. Jetzt zu meiner Frage: Kann ich die Elternzeit verlängern und HartzIV beantragen? Oder kann ich sogar ALG1 beantragen? Irgendwie muss ich ja mein Leben finanzieren können. Kann man als Betreuer auch Familie benennen? (Oma, Opa, Tante) Welche Möglichkeiten habe ich? Was steht mir zu? Ich hoffe dass sie mir weiterhelfen können. Ich bin wirklich gerade am Verzweifeln. Kam etwas plötzlich und hat mich wirklich überrumpelt. Vielen Dank im Voraus Kristin P. S.: falls das Bundesland eine Rolle spielt -> Land Brandenburg
Hallo, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, können Sie ArbGeld 1 bekommen - dann werden Sie die Betreuung nachweisen müssen (auch Verwandte), rechnen Sie mit Überprüfung. Ansonsten Unterhalt vom Vater, nur wenn der nicht kann, evtl. Unterhaltsvorschuss bzw H IV. Liebe Grüße NB
chrissicat
Elternzeit nehmen kannst du nur mit Arbeitgeber. Wenn du keinen Arbeitgeber hast, kannst du die Elternzeit auch nicht verlängern. Um ALG1 beantragen zu können, musst du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, das heißt, du musst auch eine Arbeit annehmen, wenn dir eine geboten wird und dein Kind muss in der Zeit betreut sein. Wie oder durch wen dein Kind betreut ist, spielt keine Rolle, nur muss es tatsächlich betreut sein. Jemanden pro forma benennen reicht da nicht. Was dir "zusteht" hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bist du alleinerziehend? Verheiratet? In einer Partnerschaft? Was ist mit dem Kindsvater?
Sternenschnuppe
Kernfrage ist wirklich ob Du verheiratet bist und was Dein Mann / oder Vater des Kindes netto verdient wenn nicht verheiratet. Er ist in erster Linie zuständig. ALG 1 geht nur anteilig, wenn Du mindestens 15 Stunden die Woche arbeiten kannst und Kinderbetreuung nachweisen kannst. Sind das Oma und Tante, dann wird rasch eine Maßnahme angeordnet um zu prüfen ob Du wirklich Betreuung hast. Größtes Problem nach dem Finanziellen. Sobald das Elterngeld endet musst Du Deine Krankenkasse unter Umständen selbst bezahlen.
Sternenschnuppe
Achso, es gibt einen rechtlichen Anspruch auf Betreuung ab dem ersten Lebensjahr von 4 Stunden am Tag. Wer mehr Stunden benötigt muss dann einen Arbeitsplatz und Zeiten nachweisen.
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