Hallo liebe Frau Bader! Ich hätte eine Frage zur Elternzeit bei einer erneuten Schwangerschaft. Zur Zeit befinde ich mich in Elternzeit bis März 2016 und bin wieder schwanger. Wie verhält es sich mit der Elternzeit? Ich habe in der Infobroschüre des Bundesministeriums für Jugend, Familie etc. gelesen, dass die Elternzeit für das zweite Kind an die Elternzeit des ersten Kindes angehangen wird. Wenn ich das richtig verstanden habe, wäre das in meinem Fall dann ab März 2016 bis März 2019. Oder zählt dann der 2. Geburtstag meines ersten Kindes als Stichtag? Lg
von leilakit am 17.07.2014, 21:48