Elternzeit und Elterngeld - Frage der Aufteilung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit und Elterngeld - Frage der Aufteilung

Hallo! Ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit. Ich, als Mutter, nehme 12 Monate Elternzeit. Mein Mann wollte ursprünglich 2 Monate im Anschluss daran Elternzeit nehmen. Nun möchte er hingegen schon ca 3 Wochen vor Ablauf meiner EZ seine EZ beginnen, sodass wir noch gemeinsame Zeit miteinander verbringen könne. Ist das möglich, oder gibt es da Einschränkungen bezüglich Elternzeit und Elterngeld? Viele Grüße J.

von tschaessika am 06.03.2016, 21:02



Antwort auf: Elternzeit und Elterngeld - Frage der Aufteilung

Hallo, grundsätzlich können sich die Monate von Elterngeld und Elternzeit auch überlappen. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass man, gerechnet ab der Geburt, immer nur volle Monate nehmen kann. Heißt, er muss von dem Tag der Geburt an gerechnet, zum Beispiel einem 13., vom 13. an mindestens zwei Monate nehmen, sonst bekommt er kein Elterngeld. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.03.2016



Antwort auf: Elternzeit und Elterngeld - Frage der Aufteilung

3 Wochen geht schon mal gar nicht. Es sind immer Lebensmonate des Kindes. Ihr könnt den 12. Lebensmonat gemeinsam nehmen und er nimmt dann noch den 13. Damit wären dann das Elterngeld aufgebraucht. LG

von Lewanna am 06.03.2016, 21:36



Antwort auf: Elternzeit und Elterngeld - Frage der Aufteilung

In Elternzeit gehen kann er vorher, auch 3 Wochen wenn der AG mitspielt (falls Meldung schon an den AG raus gegangen ist). Elterngeld aber bekommt er nur für ganze Lebensmonate - und das passt dann eben mit den 3 Wochen nicht überein. Elternzeit und Elterngeld muss man separat für sich sehen. Du kannst ja auch bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen - wie Dein Mann im übrigen auch. Aber Elterngeld gibt es für euch beide im Höchstfall eben nur insgesamt 14 Monate. Falls ihr es euch also finanziell leisten könnt, den einen Monat nur von deinem Elterngeld, den Kindergeld und der 1nen Woche Verdienst zu leben, dann geht das mit den 3 Wochen zusätzlich.

Mitglied inaktiv - 06.03.2016, 22:02



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