Co-Parenting: Div. Fragen zu Elterngeld, Elternzeit und Kindergeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Co-Parenting: Div. Fragen zu Elterngeld, Elternzeit und Kindergeld

Liebe Frau Bader, ich erwarte im Januar mein erstes Kind im Rahmen des Co-Parenting-Modells. Mir stellen sich in dem Zusammenhang einige Fragen in Bezug auf meine zukünftige finanzielle Situation. Hier einige Fakten, damit Sie meine Situation besser einschätzen können: - mit dem Papa des Kindes bin ich nicht zusammen und wir wohnen nicht zusammen - Wir möchten das "echte Wechselmodell" leben, d.h. Aufteilung der Verantwortung, Betreuung und Finanzen 50:50, also der Vater wird mir keinen Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle zahlen - Die Vaterschaft hat er bereits anerkannt - gemeinsames Sorgerecht wird vor der Geburt beantragt - Der Kleine bekommt einen Nachnamen nach spanischem Namensrecht, d.h. eine Zusammensetzung aus dem Nachnamen des Vaters und der Mutter - Da der Vater im Ausland arbeitet, stehen ihm keine Elternzeit / Elterngeld zu, allerdings sog. Vaterschaftsurlaub (1 Monat) - Ich werde in Kürze meine Eigentumswohnung vermieten und zukünftig in einer anderen Wohnung zur Miete wohnen Meine Fragen: - Haben unsere individuellen Vereinbarungen (Kostenteilung 50:50, keine offiziellen Unterhaltszahlungen, gemeinsames Sorgerecht, Vaterschaftsanerkennung, Nachname nach spanischem Namensrecht) Auswirkungen auf meinen Bezug von Elterngeld/Kindergeld/Elternzeit bzw. auf den Status „alleinerziehend“? - kann ich die Steuerklasse 2 beantragen? - steht mir Kindergeld zu? - Ich möchte insgesamt 3 Jahre Elternzeit nehmen und davon 14 Monate komplett Zuhause bleiben > 12 Monate + 2 Partnermonate. Anschließend möchte ich Teilzeit in Elternzeit arbeiten. > Stehen mir 14 Monate Basiselterngeld zu oder nur 12 Monate? > bekomme ich die 2 Partnermonate des Vaters, da er diese nicht in Anspruch nehmen kann? > Hat der sog. „Vaterschaftsurlaub“ des Papas Auswirkungen auf meine 14 Monate Elternzeit? > Muss ich für die Beanspruchung der Partnermonate bzw. generell wenn ich den Status „alleinerziehend“ habe, in die Steuerklasse 2 wechseln und falls ja, noch vor der Geburt oder danach? > Muss ich nach der Teilzeit in Elternzeit wieder Vollzeit arbeiten gehen, weil mein ursprünglicher Arbeitsvertrag während der Elternzeit ruht? - Mieteinnahmen aus dem Vermieten meiner Eigentumswohnung haben keine Auswirkungen auf die Höhe des Elterngeldes, Länge der Elternzeit und Höhe des Kindergeldes, oder? - Haben Prämienzahlungen während der Elternzeit Auswirkungen auf das Elterngeld? - Wer zahlt die Sozialversicherungsbeiträge während der Elternzeit? - Bekomme ich den vollen Kinderfreibetrag (1), wenn da der Vater im Ausland angestellt ist und in Deutschland nicht steuerpflichtig ist? > Hat seine Tätigkeit im Ausland Auswirkungen auf „mein“ Kindergeld/Elterngeld/Elternzeit? Herzlichen Dank vorab für die Beantwortung der vielen Fragen! LG

von lavendel_1987 am 12.09.2023, 19:47



Antwort auf: Co-Parenting: Div. Fragen zu Elterngeld, Elternzeit und Kindergeld

Hallo, Ihre Fragestellung sprengt das Forum. Gerne helfe ich Ihnen individuell und entgeltlich. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.09.2023



Antwort auf: Co-Parenting: Div. Fragen zu Elterngeld, Elternzeit und Kindergeld

Solche komplexen Fragestellungen und individuellen Einzelfall-Beratungen wird Frau Bader im Rahmen dieses Forums wahrscheinlich nicht detailliert übernehmen können. Such dir eine Anwältin vor Ort. Das alles sind ganz wichtige Punkte, die mit der nötigen Zeit und im passenden Umfang geklärt werden müssen. Hier im Forum geht es nur um allgemeine Fragen, siehe Disclaimer: "In diesem Forum kann nur eine allgemeine Beratung auf allgemeine Rechtsfragen erfolgen, da es sich sonst um eine individuelle Rechtsberatung handelt, die nach dem RVG gebührenpflichtig sein muss. Die Antworten sind unverbindlich und können aufgrund der räumlichen Distanz keinesfalls eine Beratung für den Einzelfall darstellen oder einen Anwaltsbesuch ersetzen."

von Terkey235 am 12.09.2023, 21:32



Antwort auf: Co-Parenting: Div. Fragen zu Elterngeld, Elternzeit und Kindergeld

Wo wohnt der KV? In Deutschland oder Spanien? Wie möchten sie das Wechselmodell umsetzen, wenn der KV in Spanien arbeitet und sie in Deutschland? Ab wann soll das Wechselmodell stattfinden? Basis-EG können sie für 14 Monate nehmen, weil sie nicht mit dem KV zusammenleben. Ausnahme: Der KV bezieht auch EG, was möglich ist, webn er in Deutschland wohnt. In dem Fall müsste er mindestens zwei Monate nehmen und um diese wird ihr EG gekürzt. Hinzu kommt, dass das Kind während des EG-Bezuges bei ihm wohnen sollte. KM und KV können je 3 Jahre EZ bis zum 8. Geburtstag des Kindes nehmen. Nach 3 Jahren EZ mit ggf. in der Zeit TZ in EZ gilt ihr VZ-Vertrag wieder. Wenn sie nicht VZ arbeiten können, können sie mit ihrem AG besprechen, ob eine Abwandlung auf TZ möglich ist. Der Vaterschaftsurlaub hat keine Auswirkungen auf ihr EG, weil dieser als Urlaub zählt. Das Kindergeld ist bei jedem Kind gleich. Egal wieviel die Eltern verdienen. Sie müssen wegen dem Status "alleinerziehend" nicht in die Steuerklasse 2 wechseln. Wenn dann können sie es ab Geburt. Recherchieren sie welche Vorteile und Nachteile ihnen der Wechsel der Steuerklasse bringt. Den Kinderfreibetrag können sie sich voll anrechnen lassen, wenn der KV dem zustimmt. Seine Tätigkeit im Ausland hat keine Auswirkungen auf ihre EZ, EZ, Kindergeld. Wie das mit Mieteinnahmen aus einer Wohnung ist, den Sozialversicherungsbeiträgen während der EZ , der Prämienzahlungen während des EG-Bezuges und dem Namensrecht weiß ich nicht.

von Ani123 am 13.09.2023, 08:47



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Elternzeit, -geld und Kindergeld

Hallo, Anfang Juli erwarte ich unser erstes Kind und möchte das Elterngeld von 12 auf 24 Monate splitten und auch solange zu Hause bleiben. Stehen meinem Partner dann trotzdem 2 Monate Elternzeit zu? Und kann er diese auch zusammen mit mir nehmen? Wo bekomme ich das Antragsformular für die Elternzeit und das Kindergeld her? Danke


Frage zu Elternzeit, Elterngeld und Kindergeld

Hallo Frau Bader, ich habe schon das gesamte Internet abgesucht aber leider nicht die exakten Antworten auf meine Fragen erhalten und hoffe das Sie mir weiterhelfen können! Also, ich bin im 8en Monat schwanger und bekomme vorraussichtlich am 11.3.12 mein Kind. Antrag für Mutterschaftsgeld wurde schon gestellt. Und ich habe auch schon gelesen d...


Kindergeld in Elternzeit?

Meine Tochter (19) hat eine 3 Monate alte Tochter und befindet sich z.Z. in Elternzeit (3 Jahre). Bekommt sie für sich auch weiterhin Kindergeld ausgezahlt oder nur für ihre Tochter?


Habe ich Mutterschutz, Anrecht auf Elternzeit und Kindergeld auch im Ausland?

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin mit 65% im Öffentlichen Dienst in Deutschland angestellt. Mein Mann ist Italiener und arbeitet in Italien. Ich pendle zwischen Deutschland und Italien. Ich bin schwanger und hatte geplant in D. zu entbinden. Die Reisen werden aber zunehmend anstrengender für mich. Ich denke nun darüber nach die Zeit des Muttersch...


Wie hoch ist mein Kindergeld beim 2.Kind wenn ich es im 2.Jahr Elternzeit kriege

Ich will Elterngeld für die ersten 12.Monate beziehen, bleibe aber 24 Monate zu Hause. Mein Mann und ich würden gerne 2 Kinder haben und daher bin ich nun am überlegen wie hoch das Elterngeld für das zweite Kinde wäre, wenn ich es z.B. zum Ende meiner 2.jährigen Elternzeit entbinden würde. Grüße Kristina


Kindergeld im Ausland in Elternzeit/Anspruch auf Verlängerung Elternzeit

Hallo Frau Bader, Aktuell befinde ich mich in Elternzeit (arbeite in Großkonzern seit 16 Jahren) Ich habe insgesamt 3 Jahre beantragt, 2 direkt und 1 übertragen für später. Zusätzlich habe ich noch ein übertragene Jahre von meinem ersten Kind frei. Eigentlich wollte ich nach 2 Jahren (11/2018) direkt wieder arbeiten. Nun hat mein mann die Ch...


Kindergeld und Elternzeit im Ausland

Guten Tag Frau Bader, wir möchten ein paar Monate nach der Geburt unseres zweiten Kindes ins Ausland ziehen. Hierfür werde ich drei Jahre Elternzeit beantragen. Das wir mit dem Umzug ins Ausland kein Recht auf Elterngeld haben, ist mir bereits bekannt. Wie siet es abeer mit dem Kindergeld aus? Ich zahle ja während meiner Elternzeit theoretisch t...


Kindergeld während Elternzeit im Ausland ohne Wohnsitz

Guten Morgen Frau Bader, es besteht folgende Situation: Ich befinde mich noch bis 5. August 2018 in Elternzeit. Es besteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit meinem AG in München (seit 2007). Ich habe meinen Wohnsitz in einem Vorort von München, aufgrund vorübergehendem Umzugs (eigentlich nur ein ausgedehnter Auslandsurlaub) nach Italie...


Elternzeit, Elterngeld und Kindergeld im nicht EU Ausland mit Einkommen

Liebe Frau Bader, mein Mann und ich planen für 2 Jahre nach Neuseeland zu ziehen. Unsere Kinder werden dann 2,5Jahre alt sein und ein weiteres 1Jahr. Wir wollen das beide in Form von Elternzeit machen. Mein Mann würde von seiner Arbeit in Deutschland in Elternzeit gehen und gleichzeitig in Neuseeland für max.. 30h mit Verdienst arbeiten. Danac...