Hallo Fr. Bader,
mein Mann steht ab 31.07.2017 in keinem Beschäftigungverhältnis mehr. Wäre also arbeistlos, bis er einen neuen Job beginnt. Er würde dann gerne im August einen Monat Elternzeit nehmen. Ist das möglich? Könnte er Elterngeld statt ALG 1 bekommen, damit auch auf dem Lebenslauf keine Lücke entsteht?
Vielen Dank füe die Antwort
von
Alexis001
am 14.07.2017, 13:59
Antwort auf:
Elternzeit statt Arbeitslosigkeit
Hallo,
kann er machen, bekommt aber nur dann EG, wenn er mind 2 Mo nimmt
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.07.2017
Antwort auf:
Elternzeit statt Arbeitslosigkeit
nein. er kann nur zwei monate nehmen, nicht nur einen. elterngeld selber erhält er nur, wenn die beiden monate innerhalb der ersten 14 lebensmonate des kindes liegen. und er muss 7 wochen vor beginn die elternzeit mitteilen. wenn er da aber schon arbeitslos ist, weiß ich nicht wie das mit den vätermonaten aussieht. denn ohne arbeitgeber keine elternzeit....warten wir mal was noch geschrieben wird
von
mellomania
am 14.07.2017, 14:01
Antwort auf:
Elternzeit statt Arbeitslosigkeit
Er muss mindestens 2 LEBENSmonate nehmen. Und Kind darf - damit das noch hinhaut, nicht alter wie 1 Jahr sein. wenn euer Kind nicht zufälligerweise an einem 1.ten geboren ist wird er also so oder so das nicht timen können.
Davon ab, er hat es sicherlich noch nicht beantragt, oder? Auch das dauert. In einigen Gemeinden geht es schnell, in anderen kann es auch mal 3 Monate dauern. habt ihr die finanziellen Mittel die Zeit zu überbrücken? Mehr Geld ist es zudem auch nicht. Und er wäre nicht so flexibel. was wenn er am 15.08 einen neuen Job antreten könnte? Oder 2 Wochen bevor der 2te Monat endet? Dann würde entweder der Anspruch komplett entfallen, ihr müsstet das komplette Geld für die beiden Monate zurück zahlen oder dem neuen AG sagen, nee ich kann noch nicht, ich beziehe noch EG, geht erst später....
Elternzeit hat er ohne AG eh keine, wo will er diese melden? Und die Lücke hätte er doch so oder so im Lebenslauf. Er kann sie aber doch anders "verkaufen" wenn wer fragt. er muss ja im nachhinein nicht sagen, klar ich war da arbeitslos. Er kann auch sagen, ich habe die Zeit genutzt für unser Baby. Ob er EG bekommen hat oder ALG1 kann ein neuer Arbeitgeber ja nicht prüfen.
Mitglied inaktiv - 14.07.2017, 15:48
Antwort auf:
Elternzeit statt Arbeitslosigkeit
Mein Mann hat in seinem alten Beruf im Herbst 2016 das Handtuch geworfen und kurzfristig EZ genommen. Er hatte gottseidank vollen Anspruch auf EG. Das war im dritten LM des Kindes. Bei AlgI hätte er Sperre bekommen. Nach Ablauf seiner EZ, konnte er somit volles ALGI beziehen. Ganz ohne Einbußen. Es ging alles problemlos.
Er hat nun eine Ausbildung im Beamtenlaufbahn gefunden.
von
Annimais
am 15.07.2017, 04:38
Antwort auf:
Elternzeit statt Arbeitslosigkeit
Er hatte zwei EZ-Monate genommen.
von
Annimais
am 15.07.2017, 04:39