Frage: Elternzeit statt Arbeitslosigkeit

Hallo Fr. Bader, mein Mann steht ab 31.07.2017 in keinem Beschäftigungverhältnis mehr. Wäre also arbeistlos, bis er einen neuen Job beginnt. Er würde dann gerne im August einen Monat Elternzeit nehmen. Ist das möglich? Könnte er Elterngeld statt ALG 1 bekommen, damit auch auf dem Lebenslauf keine Lücke entsteht? Vielen Dank füe die Antwort

von Alexis001 am 14.07.2017, 13:59



Antwort auf: Elternzeit statt Arbeitslosigkeit

Hallo, kann er machen, bekommt aber nur dann EG, wenn er mind 2 Mo nimmt Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.07.2017



Antwort auf: Elternzeit statt Arbeitslosigkeit

nein. er kann nur zwei monate nehmen, nicht nur einen. elterngeld selber erhält er nur, wenn die beiden monate innerhalb der ersten 14 lebensmonate des kindes liegen. und er muss 7 wochen vor beginn die elternzeit mitteilen. wenn er da aber schon arbeitslos ist, weiß ich nicht wie das mit den vätermonaten aussieht. denn ohne arbeitgeber keine elternzeit....warten wir mal was noch geschrieben wird

von mellomania am 14.07.2017, 14:01



Antwort auf: Elternzeit statt Arbeitslosigkeit

Er muss mindestens 2 LEBENSmonate nehmen. Und Kind darf - damit das noch hinhaut, nicht alter wie 1 Jahr sein. wenn euer Kind nicht zufälligerweise an einem 1.ten geboren ist wird er also so oder so das nicht timen können. Davon ab, er hat es sicherlich noch nicht beantragt, oder? Auch das dauert. In einigen Gemeinden geht es schnell, in anderen kann es auch mal 3 Monate dauern. habt ihr die finanziellen Mittel die Zeit zu überbrücken? Mehr Geld ist es zudem auch nicht. Und er wäre nicht so flexibel. was wenn er am 15.08 einen neuen Job antreten könnte? Oder 2 Wochen bevor der 2te Monat endet? Dann würde entweder der Anspruch komplett entfallen, ihr müsstet das komplette Geld für die beiden Monate zurück zahlen oder dem neuen AG sagen, nee ich kann noch nicht, ich beziehe noch EG, geht erst später.... Elternzeit hat er ohne AG eh keine, wo will er diese melden? Und die Lücke hätte er doch so oder so im Lebenslauf. Er kann sie aber doch anders "verkaufen" wenn wer fragt. er muss ja im nachhinein nicht sagen, klar ich war da arbeitslos. Er kann auch sagen, ich habe die Zeit genutzt für unser Baby. Ob er EG bekommen hat oder ALG1 kann ein neuer Arbeitgeber ja nicht prüfen.

Mitglied inaktiv - 14.07.2017, 15:48



Antwort auf: Elternzeit statt Arbeitslosigkeit

Mein Mann hat in seinem alten Beruf im Herbst 2016 das Handtuch geworfen und kurzfristig EZ genommen. Er hatte gottseidank vollen Anspruch auf EG. Das war im dritten LM des Kindes. Bei AlgI hätte er Sperre bekommen. Nach Ablauf seiner EZ, konnte er somit volles ALGI beziehen. Ganz ohne Einbußen. Es ging alles problemlos. Er hat nun eine Ausbildung im Beamtenlaufbahn gefunden.

von Annimais am 15.07.2017, 04:38



Antwort auf: Elternzeit statt Arbeitslosigkeit

Er hatte zwei EZ-Monate genommen.

von Annimais am 15.07.2017, 04:39



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Was sind die Vor-/ Nachteile von verlängerter Elternzeit vs. Arbeitslosigkeit

Guten Tag Frau Bader, ich bin zur Zeit in Elternzeit und zwar bis zum Ende des 1. Lebensjahres meines Sohnes (Geburtstag: 23.6.2015). Nun sind mein Mann und ich wegen Pflege- und Sterbefällen wieder in die alte Heimat gezogen - 480km Distanz zu meinem Arbeitgeber -. Ich plane also nicht wieder zu meinem alten Arbeitgeber zurück zu gehen und frage ...


Arbeitslosigkeit Rückkehr in Elternzeit

Guten Tag, vor einigen Wochen schrieben wir zu dem Thema Arbeitslosigkeit und Elternzeit. Heute habe ich hierzu erneut eine Frage. Der Einfachheithalber nochmal kurz die Eckdaten. 2006-2015 durchgängig angestellt(immer befristet) Arbeitslos zum 01.01.15 aufgrund Fristablauf 01.01.15-19.02.15 Arbeitslosengeldbezug Ab 20.02.15-23.03.16 M...


2Jahr Elternzeit bei Einschulung mit folgender Arbeitslosigkeit: ALG1 Berechnun

Nach der Geburt des Kindes wurde wie üblich eine Elternzeit für 1 Jahr genommen. Ich überlege zu Einschulung des Kindes das 2 Elternzeit Jahr zu nehmen. Vor kurzem habe ich leider erfahren, dass der Firma nicht gut geht und man kann nicht ausschliessen, dass die schliesst und ich die Arbeit verliere. Wie wird das ALG1 in solchen Fällen bere...


Elternzeit+Arbeitslosigkeit???

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin Alleinerziehende Mutter. Als mein Sohn am 1.8.2016 zur Welt kam befand ich mich in Ausbildung. (Elternzeit) Seit Anfang diesen Monats ist meine Ausbildung abgeschlossen und somit habe ich keinen Arbeitgeber mehr. Also gleichzeitig auch keine Elternzeit? Meinen Sohn betreuen möchte ich, bis er voraussi...


Elternzeit im Anschluss an drohende Arbeitslosigkeit?

Sehr geehrte Frau Bader, wir haben einen 23 Monate alten Sohn und meine Frau hat 15 Monate Elternzeit genommen und arbeitet derzeit als Referendarin. Ich bin von meinem Arbeitgeber aktuell bis 31.12. freigestellt und auf der Suche nach einer neuen Herausforderung, habe leider aber noch nichts passendes gefunden. Unsere Überlegung war, dass ic...


Arbeitslosigkeit beginnt in der Elternzeit

Liebe Frau Bader, mein Mann wurde gestern betriebsbedingt gekündigt. Seine Kündigungsfrist endet Ende April, wobei am 25.4. auch seine Elternzeit beginnt bis 24.5. Ab 1.5. steht ihm Arbeitslosengeld zu. Wie verhält sich das ganze mit der Arbeitslosigkeit ab Mai, wenn kein (neuer) Arbeitgeber da ist. Steht ihm die Elternzeit und das Elterngeld d...


Zweiter Teil der Elternzeit bei Arbeitslosigkeit möglich?

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich momentan in einer Festanstellung in einem kleinen Betrieb (weniger als 15 Mitarbeiter).Meine Tochter ist 18 Monate alt und leider sehr häufig krank. Oftmals stecken mein Mann und ich uns auch gleich noch mit an, sodass ich in den 6 Monaten, die ich nun nach einem Jahr in Elternzeit, wieder arbeite recht häufi...


Elternzeit bei Arbeitslosigkeit

Hallo sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage und zwar. Wurde mir im Januar meine Arbeitsstelle zum 31.01.19 gekündigt, kurz danach wurde bekannt dass ich bereits schwanger bin. Nun bin ich in der 33 Schwangerschaftswoche und ab 27.06.19 beginnt nun mein Mutterschutz. Geburtstermin ist der 09.08.2019, wie muss ich denn nun vorgehen ? ...


Elternzeit verlängern und pflichtversichert bleiben während Arbeitslosigkeit?

Sehr geehrte Frau Bader, Während der Arbeitslosigkeit bin ich schwanger geworden. Somit habe ich 7 Monate ALG1 erhalten, dann Mutterschutz und derzeit Basis Elterngeld. Nun möchte ich die Elternzeit von einem auf zwei Jahre verlängern. Ist dies möglich? Wenn ja: Welchen Antrag muss ich hierfür an wen senden? Elterngeld steht mir nicht mehr zu?...


3 Jahre Elternzeit nach Arbeitslosigkeit zu Beginn?

Hallo, ich war nach dem Mutterschutz arbeitslos bis meine Tochter 1,5jahre alt war, inkl. 1Jahr Elterngeld, aber ohne Elternzeit da ich ja keinen Arbeitgeber hatte. Jetzt bin ich wieder eingestiegen mit Teilzeit in Elternzeit. Jetzt stellt sich die Frage wie lange ich Anspruch auf Elternzeit habe - lediglich 1,5 Jahre bis meine Tochter 3 Jahre i...