Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitslosigkeit beginnt in der Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitslosigkeit beginnt in der Elternzeit

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Liebe Frau Bader, mein Mann wurde gestern betriebsbedingt gekündigt. Seine Kündigungsfrist endet Ende April, wobei am 25.4. auch seine Elternzeit beginnt bis 24.5. Ab 1.5. steht ihm Arbeitslosengeld zu. Wie verhält sich das ganze mit der Arbeitslosigkeit ab Mai, wenn kein (neuer) Arbeitgeber da ist. Steht ihm die Elternzeit und das Elterngeld dennoch zu, was ab 25.4. beginnt und das Arbeitslosengeld dann ab 25.5.? Wir sind in dieser Zeit einen Monat lang in Nordmerika und hoffen, dass wir diese Reise auch durchführen können. Meine zweite Frage: ab 25.6. hat mein Mann seinen 2.Monat Elternzeit. Die Elternzeit und auch das Elterngeld wurden letztes Jahr für den Wunschzeitraum genehmigt. Ich gehe zu dieser Zeit wieder arbeiten. Wir haben keine andere Kinderbetreuung, da kein Kita-Platz bzw erst ab August. Wird diese Elternzeit mit Elterngeld gestrichen aufgrund einer eventuellen noch bestehenden Arbeitslosigkeit ? Ich hoffe, ich konnte alles gut erklären und freue mich auf Ihre Antwort. Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Arbeitslosengeld 1 und Elterngeld, beides in Vollzeit, schließen sich aus. Beides jeweils in Teilzeit bringt ihn nicht zu viel, dann verliert er Arbeitslosengeld-Monate.schlecht sollte er besser seine beiden Monate Elterngeld in Lebensmonaten nehmen und danach das Arbeitslosengeld. Liebe Grüße NB


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